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   OLG Dresden, 20.06.2014 - 3 Ws 20/14   

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https://dejure.org/2014,106099
OLG Dresden, 20.06.2014 - 3 Ws 20/14 (https://dejure.org/2014,106099)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2014 - 3 Ws 20/14 (https://dejure.org/2014,106099)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - 3 Ws 20/14 (https://dejure.org/2014,106099)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschluss vom 20. Juni 2014 (3 Ws 20/14) verneinte das Oberlandesgericht Dresden einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und ordnete gemäß §§ 121, 122 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2014 - 92-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschluss vom 20. Juni 2014 (3 Ws 20/14) verneinte das Oberlandesgericht Dresden einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und ordnete gemäß §§ 121, 122 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Mit Beschluss vom 20. Juni 2014 (3 Ws 20/14) verneinte das Oberlandesgericht Dresden einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und ordnete gemäß §§ 121, 122 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 Ws 80/14

    Oberlandesgericht Hamm ordnet weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Insoweit ist zu beachten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch in anderen Fällen ein nur einige Monate andauernder Missstand im Rahmen der Sicherungsverwahrung nicht dazu führt, dass das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bereits zurücktritt, wenn - wie auch hier - die Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht weggefallen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04 für den Fall der Nichteinhaltung der Überprüfungsfristen; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2014 - III - 3 Ws 20/14).
  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 115-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschluss vom 20. Juni 2014 (3 Ws 20/14) verneinte das Oberlandesgericht Dresden einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und ordnete gemäß §§ 121, 122 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
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