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   OLG Celle, 22.07.1977 - 3 Ws 202/77 (StVollz)   

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https://dejure.org/1977,15182
OLG Celle, 22.07.1977 - 3 Ws 202/77 (StVollz) (https://dejure.org/1977,15182)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.07.1977 - 3 Ws 202/77 (StVollz) (https://dejure.org/1977,15182)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 (StVollz) (https://dejure.org/1977,15182)
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Die von der Rechtsbeschwerde zitierte Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 12. Februar 1981 - 7 Vollz 33/81 - = NStZ 1981, 368; OLG Celle, Beschluß vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 StVollz - und Senat, Beschluß vom 29. Januar 1979 - 2 Ws 145/78 Vollz -) ist insoweit überholt.
  • OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04

    Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen lediglich als Hinweise für

    b) Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen und hält daran fest, dass eine Verwaltungsvorschrift oder -entscheidung die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes nicht einschränken oder abändern kann und es stets einer am Einzelfall ausgerichteten und von der Vollzugsbehörde darzulegenden Ermessensentscheidung bedarf (Beschluss vom 22, Juli 1977, 3 Ws 202/77; vom 6. März 1984, ZstrVo 1984, 251; vom 19. Mai 2000, StV 2000, 573; vgl. auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. § 11 Rn. 19 m.w.N.).
  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

    Es ist allerdings zulässig, die bisherige Zeit der Strafvollstreckung sowie die voraussichtliche Dauer der Reststrafe in die Ermessensausübung einzubeziehen (OLG Celle, Beschluss vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 [StVollz] - juris Rdnr. 9).
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

    Unterbleibt diese Prüfung und belässt es die Vollzugsbehörde bei der starren Anwendung einer mit der Gesetzeslage nicht konformen, das Ermessen durch Aufstellung einer zusätzlichen Entscheidungsvoraussetzung einengenden Verwaltungsvorschrift, widerspricht die Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen (OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 1986 - 1 Vollz [Ws] 203/86 -, juris Rdnr. 16; OLG Celle, Beschluss vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 [StVollz] -, juris Rdnr. 8 f. [zu § 13 StVollzG]; Köhne/Lesting in AK-StVollzG, § 11 Rdnr. 50).
  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Mit diesem Ergebnis stimmt die bisherige Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 StVollzG überein, in der diese Vorschrift überwiegend als reine Ermessensnorm gehandhabt wird und die Verwaltungsvorschriften zu § 13 demgemäß als Ermessensrichtlinien angesehen werden (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. August 1977 - Vollz Ws 2/77; OLG München, Beschluß vom 4. November 1977 - 1 Ws 1203/77; OLG Koblenz, Beschluß vom 30. November 1977 - 2 Ws Vollz Ws 15/77; OLG Celle, Beschluß vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 (StrVollz) wohl auch OLG Frankfurt NJW 1978, 334; vgl. auch Frellesen, NJW 1977, 2050).
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