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   KG, 24.08.1992 - 3 Ws 240/92   

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https://dejure.org/1992,6981
KG, 24.08.1992 - 3 Ws 240/92 (https://dejure.org/1992,6981)
KG, Entscheidung vom 24.08.1992 - 3 Ws 240/92 (https://dejure.org/1992,6981)
KG, Entscheidung vom 24. August 1992 - 3 Ws 240/92 (https://dejure.org/1992,6981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafsache; Haftsache; Haftbefehl; Vollziehung; Beschleunigung; Strafverfahren; Hauptverfahren; Hauptverhandlung; Beginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 121

Papierfundstellen

  • StV 1992, 523
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Dem Beschleunigungsgebot ist daher - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. auch KG, Beschluss vom 24. August 1992 - 3 Ws 240/92 -, StV 1992, S. 523 ).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Dem Beschleunigungsgebot ist daher - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. auch bereits Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; siehe auch KG, Beschluss vom 24. August 1992 - 3 Ws 240/92 -, StV 1992, S. 523 ; OLG Köln, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 40 HEs 37-41/05 -, StV 2006, S. 145; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 Ws 111/06 -, StV 2006, S. 482 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 26.10.1998 - 2 Ws 252/98

    Besonderes Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei nicht vollzogenen Haftbefehlen;

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  • KG, 30.12.1999 - 5 Ws 768/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über

    Eine Aufhebung der Haftbefehle und die Freilassung der Angeklagten käme nur in Betracht, wenn das sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK ergebende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122; 1991, 307; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 121 Rdn. 1 mit Nachw.) in einem Maße verletzt wäre, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. KG StV 1992, 523, 524) nicht mehr gewahrt ist.
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