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   OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09   

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https://dejure.org/2009,9049
OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,9049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2009 - 3 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,9049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2009 - 3 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,9049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 Abs 2 StPO, § 247 StPO
    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung bei Konstellation "Aussage gegen Aussage" und zeitweisem Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Zeugenvernehmung

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 247
    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Sachlage; Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Sachlage; Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ss 30/86

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal ohne Anwesenheit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
    Auch hierdurch wird er in seinen Möglichkeiten, sich selbst zu verteidigen, beeinträchtigt, weil auch die umfangreichste Unterrichtung durch den Vorsitzenden den persönlichen Eindruck des Angeklagten und dessen ständige Anwesenheit nicht zu ersetzen vermag (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 89).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
    Zwar erfordert nicht jede Aussage-gegen Aussage-Konstellation die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (so zutreffend OLG Celle, NStZ 2009, 175, weitergehend OLG Koblenz, NStZ-RR 200, 176 mwN; wohl auch OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107).
  • OLG Celle, 16.10.2008 - 1 Ws 517/08

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für eine Berufung gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
    Zwar erfordert nicht jede Aussage-gegen Aussage-Konstellation die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (so zutreffend OLG Celle, NStZ 2009, 175, weitergehend OLG Koblenz, NStZ-RR 200, 176 mwN; wohl auch OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107).
  • KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sachlage

    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (vgl. OLG Celle, NStZ 2009, 175; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 207 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20

    Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage

    Sind die Angaben des den Angeklagten belastenden einzigen Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen, ist die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich (OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 1999, Az. 1 Ws 43/99 = NStZ-RR 2000, 176, beck-online; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31. März 2009, Az. 3 Ws 271/09 = NStZ-RR 2009, 207, beck-online; LG München II Beschluss vom 10. Juli 2018, Az. 2 Qs 19/18 = BeckRS 2018, 38513, beck-online).
  • LG Hamburg, 10.02.2010 - 601 Qs 9/10

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sachlage bei Aussage gegen Aussage;

    Bei dieser Beweislage, in der Aussage gegen Aussage steht, sind die Angaben der die Angeklagte belastenden Zeugin einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 31.03.2009, 3 Ws 271/09 m.w.N.).
  • LG Leipzig, 30.03.2023 - 5 Qs 15/23

    Pflichtverteidiger, U-Haft im Ausland, Spezialitätsgrundsatz, Straferwartung,

    Ebenfalls verfängt der Verweis des Beschwerdeführers auf den Beschluss des OLG Frankfurt a.M., vom 31.3.2009 - 3 Ws 271/09 - (NStZ-RR 2009, 207) nicht.
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt zur Schwierigkeit der Sachlage, wenn zu der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren Indizien hinzukommen, aus denen auf die Richtigkeit der Angaben des Belastungszeugen geschlossen werden kann, so dass eine eingehende Glaubhaftigkeitsprüfung erforderlich ist (KG BeckRS 2013, 19704; OLG Celle StV 2009, 8; NStZ 2009, 175; in diese Richtung auch OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2009, 207; LG Hamburg BeckRS 2010, 20477; sa OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107 (108); OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176).
  • LG Wiesbaden, 04.03.2020 - 1 Qs 8/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Rechtsmittel

    Dieser ist aber nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (OLG Frankfurt. Beschluss vom 31. März 2009 - 3 Ws 271/09 -, Rn. 4).
  • LG Braunschweig, 22.08.2017 - 3 Qs 74/17

    Pflichtverteidiger, Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage

    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, sodass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vorn 31.03.2009 - 3 Ws 271/09 m.w.N.).
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