Rechtsprechung
KG, 25.07.2014 - 3 Ws 377/14 |
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Verfahrensgang
- KG, 25.07.2014 - 3 Ws 377/14
- KG, 18.09.2014 - 3 Ws 377/14
- BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; nachträglicher Eintritt von Tatsachen, …
bb) Soweit das Kammergericht unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung ausführt, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe auch mitteilen müsse, was bisher im Ermittlungsverfahren geschehen ist und was die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat (so Beschluss des KG vom 25. Juli 2014 - 3 Ws 377/14 -, S. 3), erscheint dies jedenfalls dann überzogen, wenn die Bescheide der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft insoweit keine Angaben enthalten und der Antragsteller diese Kenntnisse erst durch Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erlangen kann (§ 406e Abs. 1 StPO).b) Auch soweit das Kammergericht beanstandet, dass sich dem Antragsvorbringen nicht entnehmen lasse, ob und gegebenenfalls in welcher Weise sich die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren eingelassen hätten und ob Zeugen vernommen worden seien (Beschluss des KG vom 25. Juli 2014 - 3 Ws 377/14 -, S. 3), verstößt dies gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
Rechtsprechung
KG, 18.09.2014 - 3 Ws 377/14 |
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Verfahrensgang
- KG, 25.07.2014 - 3 Ws 377/14
- KG, 18.09.2014 - 3 Ws 377/14
- BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2577/14