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   OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07   

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OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07 (https://dejure.org/2007,12977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2007 - 3 Ws 527/07 (https://dejure.org/2007,12977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2007 - 3 Ws 527/07 (https://dejure.org/2007,12977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 56f Absatz 1 Nr. 1
    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verlängerung einer Geldstrafe im Wege des Strafbefehls; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 25
  • NStZ-RR 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Diese Straftaten sind auch einschlägig (was noch nicht einmal zwingende Voraussetzung für einen Widerruf ist, vgl. nur KG, Beschl. v. 02.04.2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01).

    Eine günstige Legalprognose i.S.d. § 56 StGB setzt die Verhängung einer solchen Geldstrafe aber gerade nicht voraus (OLG Hamm Beschl. v. 22.11.2000 - 2 Ws 298/2000; vgl. auch OLG Schleswig SchlHA 1996, 278; KG Beschl. v. 02.04.2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01).

  • OLG Celle, 14.06.1995 - 2 Ss OWi 185/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Ihre Verhängung kommt nur dann in Betracht, wenn voraussichtlich jedes andere Reaktionsmittel die erforderliche Spezialprävention nicht gewährleisten würde (BayObLG NJW 1995, 3265).
  • KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Teilweise wird in der Rechtsprechung angezweifelt, ob hierzu die Berufung auf einen rechtskräftigen Strafbefehl ausreicht bzw. dies nur unter zusätzlichen weiteren Voraussetzungen gebilligt (vgl. KG Beschl. v. 07.06.2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07; KG NStZ-RR 2001, 136; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032).
  • OLG Nürnberg, 17.05.2004 - Ws 558/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer durch Strafbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Teilweise wird in der Rechtsprechung angezweifelt, ob hierzu die Berufung auf einen rechtskräftigen Strafbefehl ausreicht bzw. dies nur unter zusätzlichen weiteren Voraussetzungen gebilligt (vgl. KG Beschl. v. 07.06.2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07; KG NStZ-RR 2001, 136; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032).
  • OLG Schleswig, 31.01.1996 - 1 Ws 17/96
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Eine günstige Legalprognose i.S.d. § 56 StGB setzt die Verhängung einer solchen Geldstrafe aber gerade nicht voraus (OLG Hamm Beschl. v. 22.11.2000 - 2 Ws 298/2000; vgl. auch OLG Schleswig SchlHA 1996, 278; KG Beschl. v. 02.04.2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01).
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ws 298/00

    Widerruf von Strafaussetzung, eindringliche Warnung, Verurteilung zu einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Eine günstige Legalprognose i.S.d. § 56 StGB setzt die Verhängung einer solchen Geldstrafe aber gerade nicht voraus (OLG Hamm Beschl. v. 22.11.2000 - 2 Ws 298/2000; vgl. auch OLG Schleswig SchlHA 1996, 278; KG Beschl. v. 02.04.2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Teilweise wird in der Rechtsprechung angezweifelt, ob hierzu die Berufung auf einen rechtskräftigen Strafbefehl ausreicht bzw. dies nur unter zusätzlichen weiteren Voraussetzungen gebilligt (vgl. KG Beschl. v. 07.06.2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07; KG NStZ-RR 2001, 136; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032).
  • KG, 19.02.2002 - 5 Ws 74/02
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
    Nach anderer Ansicht soll ein Bewährungswiderruf jedenfalls nicht schon bei einer einmaligen erneuten Verurteilung zu einer Geldstrafe in Betracht kommen (KG, Beschl. v. 19.02.2002 - 1 AR 104/02 - 5 Ws 74/02).
  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert

    Eine Bindung an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, findet im Gesetz ebenso wenig eine Grundlage, wie eine Nichteignung von Straftaten, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden, zum Widerruf der Strafaussetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, zitiert nach [...], Rn 15).
  • KG, 16.07.2015 - 5 Ws 69/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf auf Grundlage rechtskräftiger

    Dabei wird vertreten, dass die rechtskräftige Verurteilung durch einen Strafbefehl ausreicht, um hierauf ohne weitere Prüfung im Strafvollstreckungsverfahren einen Widerruf zu stützen, und allenfalls eine Verletzung höherrangigen Rechts eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Anordnung in § 410 Abs. 3 StPO rechtfertigen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris Rz. 12; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 56f Rdn. 7).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts genügt jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. nur Beschlüsse vom 19. November 2014 - 2 Ws 362/14 - juris Rz. 7; vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 594 - 595/13 - juris Rz. 10; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris Rz.13 ff.).

    Zum anderen nimmt das Tatgericht bei der Verhängung einer Geldstrafe keine Einschätzung der Legalprognose vor, weshalb die Verhängung einer Geldstrafe für die Legalprognose ohne Bedeutung ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 594 - 595/13 - juris Rz. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris Rz. 17).

  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Die Möglichkeit eines Widerrufs der Bewährung kann auf Grundlage der Urteilsfeststellungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, weil der Angeklagte offenbar innerhalb der Bewährungszeit wegen eines Vorsatzdeliktes gemäß § 142 StGB, wenn auch nur zu einer Geldstrafe (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, juris Rdn. 13), verurteilt worden ist (UA S. 10) und der Angeklagte diese Tat auch innerhalb der Bewährungszeit begangen haben könnte.
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08

    Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen

    Aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe kann daher nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden (Senat NStZ-RR 2008, 25, 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.02.2009 - 3 Ws 23/09

    Sofortige Beschwerde

    Dass die neue Tat nur mit einer Geldstrafe im Strafbefehlswege geahndet wurde, steht grundsätzlich dem Ergreifen von Maßnahmen im Sinne des § 56f StGB nicht entgegen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25).
  • OLG Hamm, 30.03.2023 - 3 Ws 435/22

    Maßregel; Entziehungsanstalt; Höchstfrist; Erfolg; Führungsaufsicht;

    Eine Geldstrafe kann nicht nur unter der Voraussetzung einer günstigen Legalprognose verhängt werden (OLG Hamm, Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ws 527/07 - juris).
  • KG, 18.12.2013 - 2 Ws 594/13

    Widerruf wegen einer mit Geldstrafe geahndeten Tat

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kann aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden, weil das Tatgericht, wenn es eine Geldstrafe verhängt, keine Einschätzung bezüglich der Legalprognose vornimmt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26; Senat, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 Ws 56/12 -), zumal Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in Ausnahmefällen (§ 47 Abs. 1 StGB) zu verhängen sind.
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Er setzt sich insoweit jedoch nicht damit auseinander, dass ausweislich der fachgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei einer wiederholten Verurteilung zu einer Geldstrafe ein Bewährungswiderruf gestützt auf § 56 f Abs. 1 StGB möglich ist, weil das Widerrufsgericht sich eigenverantwortlich eine Überzeugung vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen zu verschaffen habe und an die Einschätzung des Tatgerichts nicht gebunden sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 5 Ws 74/02 -).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

    Des Weiteren nimmt er nicht dazu Stellung, dass eine Bindung des widerrufenden Gerichts an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, im Gesetz keine Grundlage findet und das Tatgericht bei der Verhängung einer Geldstrafe eine Einschätzung der Legalprognose, wie sie die §§ 56, 56f StGB für verhängte Freiheitsstrafen verlangen, gar nicht vornimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007, NStZ-RR 2008, 25 [26]; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 5 Ws 113/01 - juris Rn. 7).
  • KG, 19.07.2021 - 2 Ws 62/21

    Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung

    Insbesondere kann aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden, weil das Tatgericht, wenn es eine Geldstrafe verhängt, keine Einschätzung bezüglich der Legalprognose vornimmt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26), zumal da Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in Ausnahmefällen (§ 47 Abs. 1 StGB) zu verhängen sind.
  • KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14

    Jugendstrafe: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auf Grundlage eines

  • KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen des Widerrufs wegen erneuter

  • OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15

    Widerruf einer Strafaussetzung bei Ahndung der zugrunde liegenden Straftat mit

  • OLG Hamm, 06.12.2011 - 3 Ws 389/11

    Reststrafenaussetzung und zwischenzeitlich erfolgte neue tatrichterliche Prognose

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