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   OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01   

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OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01 (https://dejure.org/2001,3859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2001 - 3 Ws 656/01 (https://dejure.org/2001,3859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 (https://dejure.org/2001,3859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit; Revisionsgerichtliche Überprüfung; Prozessgerichtliche Überprüfung

  • Judicialis

    StPO § 305 S. 1; ; StPO n.F. § 147 VII; ; GG Art. 103 I; ; EMRK Art. 6 I; ; EMRK Art. 6 III

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 374
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 05.03.1996 - 3 Ws 131/96

    Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in die Akten schweizerischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00; Senat, NStZ-RR 1996, 238 Da die Gewährleistung von Prozeßgrundrechten vornehmste Aufgabe der Fachgerichte ist (vgl. die Nachw. der Rspr. des BVerfG in Senat, NStZ-RR 1996, 238), muß diese Entscheidung vor der Urteilsfällung erneut und vom gesamten Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden (Senat a.a.O.).

    Aus diesen Gründen geht die Gegenauffassung, die zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet (vgl. OLG Brandenburg, NJW 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 42, OLG Köln, StV 1995, 12) fehl (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00 und Senat, NStZ-RR 1996, 238; s. auch Krack, StrFo 1996, 21).

  • KG, 10.03.2000 - Zs 2508/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00; Senat, NStZ-RR 1996, 238 Aus diesen Gründen geht die Gegenauffassung, die zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet (vgl. OLG Brandenburg, NJW 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 42, OLG Köln, StV 1995, 12) fehl (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00 und Senat, NStZ-RR 1996, 238; s. auch Krack, StrFo 1996, 21).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Die Akteneinsicht für einen anwaltlich verteidigten Angeklagten wird ausschließlich durch seinen Verteidiger wahrgenommen, dem Angeklagten selbst steht kein Recht auf Akteneinsicht zu; der Verteidiger nimmt es für ihn wahr (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215; OLG Düsseldorf, JZ 1986, 508; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45,46; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 3; Laufhütte, § 147 Rdnr. 2 m.H.a. BGH, Beschl. v. 21.3.1979 - 2 StR 453/78; Lüderssen, 147 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. § 147 Rdnr. 1).
  • BGH, 16.10.1984 - 5 StR 643/84

    Beschränkung der Verteidigerrechte auf Akteneinsicht - Ablehnung der Aussetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Nicht beschwerdefähig i.S. des § 305 S. 1 StPO sind solche Entscheidungen, wenn sie der Urteilsvorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Überprüfung unterliegen (Senat, Beschl. v. 3.2.1993 -3Ws 42/93; Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., §, 305 Rdnr. 1) und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden können (vgl. BGH, NStZ 1985, 87 f ; Senat a.a.O.).
  • OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94

    Verteidiger; Antrag; Beteiligung des Angeklagten; Abhören von Tonbändern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Aus diesen Gründen geht die Gegenauffassung, die zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet (vgl. OLG Brandenburg, NJW 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 42, OLG Köln, StV 1995, 12) fehl (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00 und Senat, NStZ-RR 1996, 238; s. auch Krack, StrFo 1996, 21).
  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Die hier in Rede stehende Verweigerung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten stellt nur einen Unterfall der Verweigerung von Akteneinsicht dar (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 2040; OLG Köln, NJW 1985, 336, 337).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Die Akteneinsicht für einen anwaltlich verteidigten Angeklagten wird ausschließlich durch seinen Verteidiger wahrgenommen, dem Angeklagten selbst steht kein Recht auf Akteneinsicht zu; der Verteidiger nimmt es für ihn wahr (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215; OLG Düsseldorf, JZ 1986, 508; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45,46; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 3; Laufhütte, § 147 Rdnr. 2 m.H.a. BGH, Beschl. v. 21.3.1979 - 2 StR 453/78; Lüderssen, 147 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. § 147 Rdnr. 1).
  • EGMR, 18.03.1997 - 22209/93

    FOUCHER v. FRANCE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Aus Art. 6 1, 111 EMRK und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EGMR ergibt sich kein weitergehender Anspruch (vgl. EGMR, NStZ 1998, 429 m. dahingehender Anm. Deumeland; Pfeiffer, § 147 Rdnr. 1; Julius, in: Heidelberger Kom. StPO, 2. Aufl., Rdnr. 2; s. auch Haass, NStZ 1999, 442 ff., die oben zit. übrigen Entscheidungen des EGMR betreffen die Verweigerung der Akteneinsicht für den Verteidiger).
  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Aus diesen Gründen geht die Gegenauffassung, die zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet (vgl. OLG Brandenburg, NJW 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 42, OLG Köln, StV 1995, 12) fehl (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00 und Senat, NStZ-RR 1996, 238; s. auch Krack, StrFo 1996, 21).
  • OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85

    Antrag eines Verurteilten auf Rückverlegung in eine offene Vollzugsanstalt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
    Die Akteneinsicht für einen anwaltlich verteidigten Angeklagten wird ausschließlich durch seinen Verteidiger wahrgenommen, dem Angeklagten selbst steht kein Recht auf Akteneinsicht zu; der Verteidiger nimmt es für ihn wahr (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215; OLG Düsseldorf, JZ 1986, 508; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45,46; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 3; Laufhütte, § 147 Rdnr. 2 m.H.a. BGH, Beschl. v. 21.3.1979 - 2 StR 453/78; Lüderssen, 147 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. § 147 Rdnr. 1).
  • OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 1 Ws 227/95

    Unverhältnismäßiger Aufwand bei Kopieren von 140 Aktenordnern zur Erfüllung des

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 1 Ws 182/86

    Übersetzung; Kostenfreie Übersetzung; Ausländischer Angeklagter;

  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 3 Ws 234/03

    Versagung von Akteneinsicht im Strafverfahren: Unzulässigkeit der Beschwerde

    Wird dies vom Vorsitzenden nach der Eröffnung des Hauptverfahrens versagt, steht diese Entscheidung in einem engen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung und unterliegt deshalb nach § 305 S. 1 StPO nicht der Beschwerde (im Anschluss an Senat in NStZ-RR 2001, 374 unter Aufgabe der Auffassung in StV 2002, 611 ff.).

    Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluß und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes).

    Wird dies - wie vorliegend - vom Vorsitzenden nach der Eröffnung des Hauptverfahrens versagt, steht diese Entscheidung in einem engen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 - = NStZ-RR 2001, 374).

  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ws 229/09

    Übersetzung; Verteidiger; Unzulässigkeit

    Erkennendes Gericht kann nicht nur der Kollegialspruchkörper, sondern auch - wie vorliegend - der funktional zuständige Kammervorsitzende sein (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 138; Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl. § 305 Rdn. 4 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).

    Nicht beschwerdefähig sind nach § 305 S. 1 StPO solche Entscheidungen, die der Urteilsvorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Überprüfung unterliegen und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden können bzw. keine weiteren Verfahrenwirkungen erzeugen, die nicht mehr mit einem Rechtsmittel überprüft werden können (KG Berlin Beschl. v. 27.02.2008 - 1 Ws 24/08 - juris; KG Berlin Beschl. v. 27.03.2009 - 4 Ws 17/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 46, 47; Engelhardt a.a.O. Rdn. 5; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 305 Rdn. 4).

    Die Gewährleistung von Prozess(grund)rechten ist Aufgabe der Fachgerichte, so dass das Schwurgericht vor Urteilsfällung die angefochtene Entscheidung auf seine Rechtsmäßigkeit hin überprüfen muss (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).

  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    In der Literatur und teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird für die Akteneinsicht des Verteidigers und des Angeklagten vertreten, die Ablehnung der Akteneinsicht unterliege gemäß § 305 Satz 1 StPO als der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung nicht der Beschwerde (vgl. KK-StPO/Zabeck, 8. Aufl., § 305 Rn. 6; MüKoStPO/Neuheuser, § 305 Rn. 16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 651/01, NStZ-RR 2001, 374; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 Ws 602/09, juris Rn. 5 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 Ws 200/04, NStZ 2005, 226; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 1 Ws 189/15, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag

    Mit Blick hierauf ist § 305 S. 1 StPO einschränkend dahingehend auszulegen, dass zusätzlich zu der Voraussetzung, dass die Entscheidung vor dem Urteil ergangen sein muss, die Entscheidung der Urteilsvorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Prüfung unterliegen und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden können muss (OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.07.2001, Az. 3 Ws 656/01, NStZ-RR 2001, 374; vgl. auch Cirener a. a. O. § 305 Rn. 1 f.; Neuheuser in: MüKo StPO, 1. Aufl. 2016, § 305 Rn. 10 ff.; Schmitt in: Meyer-Goßner, StPO 63. Aufl. 2020, § 305 Rn. 1; Zabeck in: KK StPO 8. Aufl. 2019, § 305 Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.07.2012 - 23 Qs 54/12

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der

    Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht in die noch nicht bei der Akte befindlichen Unterlagen (Bedienungsanleitung, Lebensakte und Beschilderungsplan) steht § 305 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG entgegen (vgl. OLG Frankfurt in NStZ-RR 2001, 374 und 2003, 177 und in StV 2004, 362; OLG Hamm in NStZ 2005, 226; LG Limburg in NStZ-RR 2011, 378 und Verkehrsrecht aktuell 2011, 194).

    Im vorliegenden Fall macht der Verteidiger sein Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO geltend, das den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, speziell auf Waffengleichheit, gewährleisten und das vornehmlich der Vorbereitung und/oder Begründung von Beweisanträgen bzw. Beweisanregungen in der bevorstehenden Hauptverhandlung dienen und damit eine effektiven Verteidigung ermöglichen soll (vgl. OLG Frankfurt in NStZ-RR 2001, 374 m.w.N.).

  • LG Neubrandenburg, 30.09.2015 - 82 Qs 112/15

    Messfilm, Akteneinsicht, Beschwerde

    Vorliegend macht der Verteidiger sein Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO geltend, das den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren - insbesondere Waffengleichheit - gewährleistet und das vornehmlich der Vorbereitung und/oder Begründung von Beweisanträgen bzw. Beweisanregungen in der bevorstehenden Hauptverhandlung dient und damit eine effektive Verteidigung ermöglichen soll (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 374 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Akteneinsicht bzw. Unterbrechung oder

    Entsprechend dem Gesetzeszweck des § 305 S. 1 StPO, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf das Rechtsmittel gegen das Urteil überprüft werden müssten (Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 305 Rz. 1), ist der Ausschluss der Beschwerde dabei auf solche Fälle beschränkt, in denen die betreffende Entscheidung der Urteilsvorbereitung dient, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Überprüfung unterliegt und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden kann (OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Dazu ist lediglich der Verteidiger befugt (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215 und 62, 338, 343; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 - OLG Düsseldorf JZ 1986, 508; OLG Stuttgart NStZ 1986, 45, 46; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 3f).
  • OLG Hamm, 05.08.2004 - 2 Ws 200/04

    Akteneinsicht; Zulässigkeit der Beschwerde, Mitschriften; Aktenbestandteil

    Ihrer Zulässigkeit steht nämlich § 305 S. 1 StPO entgegen (vgl. OLG Koblenz StV 2003, 608 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374 und NStZ-RR 2003, 177).
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der

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  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 3 Ws 1221/04

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Unwirksamkeit der

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2015 - 2 VAs 19/14

    Versagung von Akteneinsicht durch den Strafkammervorsitzenden: Zulässigkeit eines

  • LG Hildesheim, 09.11.2007 - 12 Qs 57/07

    Bestellung eines Pflichtverteidigers i.F.d. Unfähigkeit eines Angeschuldigten zur

  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 3 Ws 897/13

    Kein Anspruch des Verteidigers auf Anfertigung und Überlassung von Kopien der im

  • LG Karlsruhe, 30.03.2017 - 2 Qs 12/17

    Keine Beschwerde gegen vom Amtsgericht verweigerte Einsicht in Messdaten

  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

  • OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
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