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   OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01   

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https://dejure.org/2001,7348
OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01 (https://dejure.org/2001,7348)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.11.2001 - 3 Ws 77/01 (https://dejure.org/2001,7348)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. November 2001 - 3 Ws 77/01 (https://dejure.org/2001,7348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten ohne besondere Ladung teilnehmenden Betreuers auf Zeugenentschädigung; Analoge Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) auf den Berufsbetreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zuständigkeit der Strafgerichte für Vergütung des Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 § 1908i; ZSEG § 16 Abs. 1
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers für die Wahrnehmung eines Termins in einer Strafsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Festsetzung der Entschädigung für Ladung bei Strafverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 164
  • FamRZ 2002, 1145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Zwar kann es durchaus nahe liegen, den Betreuer als Zeugen zu laden und zu hören (BGH FamRZ 1997, 175); in einem solchen Fall ist für den Betreuer als Zeugen eine Entschädigung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG festzusetzen (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Elzer BtPrax 2000, 140 - 5 -.

    508; LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Palandt, a.a.O., § 1836, Rdnr. 19; zum Ganzen: Elzer BtPrax 2000, 140; ferner BayObLG FamRZ 1999, 740).

  • LG Mainz, 19.10.1993 - 8 T 300/93
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Die Regelungen der §§ 1835 bis 1835e BGB, die für den gerichtlich bestellten Betreuer gemäß § 1908 i BGB sinngemäß gelten (Palandt, BGB, 60. Aufl., § 1835 Rdnr. 3), verweisen auf das ZSEG allein im Hinblick auf Höhe und Frist zur Geltendmachung der Entschädigung (hierzu LG München I FamRZ 1993, 1245; LG Mainz RPfleger 1994, 111).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Zwar kann es durchaus nahe liegen, den Betreuer als Zeugen zu laden und zu hören (BGH FamRZ 1997, 175); in einem solchen Fall ist für den Betreuer als Zeugen eine Entschädigung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG festzusetzen (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Elzer BtPrax 2000, 140 - 5 -.
  • LG München I, 08.04.1993 - 13 T 1593/93
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Die Regelungen der §§ 1835 bis 1835e BGB, die für den gerichtlich bestellten Betreuer gemäß § 1908 i BGB sinngemäß gelten (Palandt, BGB, 60. Aufl., § 1835 Rdnr. 3), verweisen auf das ZSEG allein im Hinblick auf Höhe und Frist zur Geltendmachung der Entschädigung (hierzu LG München I FamRZ 1993, 1245; LG Mainz RPfleger 1994, 111).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    508; LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Palandt, a.a.O., § 1836, Rdnr. 19; zum Ganzen: Elzer BtPrax 2000, 140; ferner BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Celle, 26.02.1998 - 15 W 77/97
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Ihm steht hierfür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht bloß - wie dem Zeugen - eine Entschädigung, sondern eine Vergütung, d. h. eine Gegenleistung für die für den Betreuten geleisteten Besorgungen, zu (OLG Celle, FamRZ 1998, 1534; LG Memmingen, FamRZ 1998, 508/509).
  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Ihm steht hierfür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht bloß - wie dem Zeugen - eine Entschädigung, sondern eine Vergütung, d. h. eine Gegenleistung für die für den Betreuten geleisteten Besorgungen, zu (OLG Celle, FamRZ 1998, 1534; LG Memmingen, FamRZ 1998, 508/509).
  • LG Saarbrücken, 29.09.1997 - 5 T 666/97
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Der Beschwerdeführer erfüllt keine dieser Eigenschaften (vgl. LG Saarbrücken, FamRZ 1998, 1533).
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

    Eine analoge Anwendung des JVEG scheitert daran, dass für Betreuer mit dem VBVG eine abschließende Regelung für die Vergütung zur Verfügung steht (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 19.11.2001, Az.: 3 Ws 77/01).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Entschädigung eines Betreuers als

    Eine analoge Anwendung des JVEG scheitert daran, dass für Betreuer mit dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern eine abschließende Regelung für die Vergütung zur Verfügung steht (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 19.11.2001, Az.: 3 Ws 77/01).
  • AG Köln, 11.09.2013 - 707 Ds 16/13

    Entschädigung für Berufsbetreuer in strafgerichtlicher Hauptverhandlung

    Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen der Bezirksrevisorin sowie der Rechtsprechung des OLG Dresden (vergleiche OLG Dresden NStZ 2002, 164) an.
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