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OLG Karlsruhe, 06.03.1985 - 3 Ws 80/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17
Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden …
Es handelt sich vielmehr um ein und denselben nur teilweise unrichtig dargestellten Sachverhalt (so insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 1985 - 3 Ws 80/84, wistra 1985, 163, 164; ebenso FG Niedersachsen…, Urteil vom 10. November 2004 - 6 K 385/95, juris Rn. 78 ff.;… Tipke/Kruse/Krumm, AO/FGO, 150. Lieferung, § 370 AO Rn. 111;… Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., 67;… Gehm, Steuerstrafrecht, 3. Aufl., S. 61; ähnlich BGH…, Urteil vom 28. Januar 1987 - 3 StR 373/86 Rn. 24, BGHSt 34, 272, 284 f.). - FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 K 385/95
Einspruchsbescheid als alleiniger Gegenstand eines Klageverfahrens nach der …
Hat der Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgegeben, liegt eine Steuerverkürzung vor, wenn der Steueranspruch auf der Grundlage der Erklärung hinter der nach dem Gesetz geschuldeten Steuer zurückbleibt (OLG Karlsruhe-Beschluss vom 6. März 1985 3 Ws 80/84, StRK AO § 370 R. 74 mit weiteren Nachweisen;… vgl. Franzen/Gast/Joecks Steuerstrafrecht § 370 Rz. 63).Von daher liegt der Klage eine andere Fallkonstellation zugrunde als dem von der Klägerin für ihre Auffassung herangezogenen Beschluss des OLG Karlsruhe vom 6. März 1985 3 Ws 80/84, StRK § 370 AO R. 74. Dort hatte der Betroffene in der Steuererklärung den Empfänger einer tatsächlich geleisteten Zahlung falsch angegeben, später aber den wahren wirtschaftlichen Empfänger und den wahren Zahlungsgrund genannt.