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   OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 3 Ws 839/10   

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https://dejure.org/2010,20569
OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 3 Ws 839/10 (https://dejure.org/2010,20569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2010 - 3 Ws 839/10 (https://dejure.org/2010,20569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2010 - 3 Ws 839/10 (https://dejure.org/2010,20569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 GG, § 56c StGB, § 56c Abs 1 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Eingriff in Grundrechte durch ein generelles Verbot der Internetnutzung i.R. einer Bewährungsanweisung kann allein aus § 56c Abs. 1 StGB gerechtfertigt sein; Voraussetzungen für ein generelles Verbot der Nutzung des Internets i.R. einer Bewährungsanweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Generelles Verbot der Nutzung des Internets als Bewährungsweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Internetverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 184b StGB - Besitzverschaffen kinderpornographischer Schriften: Internetverbot als Auflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 3 Ws 839/10
    Vielmehr beinhaltet § 56 c StGB auch für solche Eingriffe in Grundrechte eine ausreichende Grundlage, die in § 56 c Abs. 2 und 3 StGB nicht explizit genannt werden (OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 234 [235]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989, Sz. 1 Ws 371/89, zit. nach Juris; Groß in MünchKomm/StGB, § 56 c Rn. 10; LK/Hubrach, 12. Aufl., § 56 c Rn. 27 f).
  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 1 Ws 507/15

    Internetverbot nach Verbreitung kinderpornographischer Schriften

    § 56c Abs. 1 StGB stellt eine grundsätzlich ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Weisungen dar (OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.09.2010 - 3 Ws 839/10 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.03.1987 - 4 Ws 92/87 - juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.08.1989 - 1 Ws 371/89 - juris; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56c Rdn. 5).

    Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Weisungen im Rahmen der Bewährung richtet sich nicht gegen die Abgabe oder den Erhalt bestimmter Meinungen, ist also "allgemein" (vgl. auch: OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.09.2010 - 3 Ws 839/10 - juris).

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