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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96   

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https://dejure.org/1996,6192
OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96 (https://dejure.org/1996,6192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1996 - 3 Ws 94/96 (https://dejure.org/1996,6192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 3 Ws 94/96 (https://dejure.org/1996,6192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde; Anordnung besonderer Sicherheitsmaßnahmen für den Vollzug einer Untersuchungshaft; Vortrag erheblicher neuer Tatsachen; Fehlende Begründung des angefochtenen Beschlusses

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 421
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92

    Neuer Tatsachenvortrag nach Nichtabhilfeentscheidung und vor Weiterleitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
    Die Beschwerde führt zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses vom 24. Januar 1996 und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Überprüfung und Entscheidung im Abhilfeverfahren, da die Nichtabhilfeentscheidung vom 24. Januar 1996 eine hinreichende Begründung vermissen läßt (vgl. BGH, NJW 1992, 2169; BGH, NStZ 87, 519; Löwe-Rosenberg, StPO 24 Aufl. § 306 RN 22).
  • OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
    Unter Berücksichtigung dieser Zweckrichtung wird in der Rechtsprechung eine Begründung auch dann für erforderlich erachtet, wenn die Beschwerde neues erhebliches Vorbringen enthält, das Erstgericht aber dennoch an seiner Entscheidung festhalten will (vgl. OLG München, NJW 1973 Seite 1143; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, a.a.O.).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
    Ebenso fehlen Ausführungen zu der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Sicherheitsmaßnahmen (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1363).
  • BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87

    Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
    Die Beschwerde führt zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses vom 24. Januar 1996 und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Überprüfung und Entscheidung im Abhilfeverfahren, da die Nichtabhilfeentscheidung vom 24. Januar 1996 eine hinreichende Begründung vermissen läßt (vgl. BGH, NJW 1992, 2169; BGH, NStZ 87, 519; Löwe-Rosenberg, StPO 24 Aufl. § 306 RN 22).
  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13

    Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender

    In Ausnahmefällen ist jedoch die Sache an das Vordergericht zurück zu geben, wenn mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht - jedenfalls für das Beschwerdegericht erkennbar (etwa mangels hinreichender Begründung) - nicht hinreichend berücksichtigt worden ist (BGH NJW 1992, 2169; BGH NStZ 1987, 519; OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.1996 - 3 Ws 94/96 = BeckRS 1996, 31394615; OLG München.
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Wegen der (fehlenden) Begründung des Nichtabhilfebeschlusses weist der Senat nur auf den Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 22. Januar 1996 (StV 1996, 421) hin.
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Wegen der Begründung des Nichtabhilfebeschlusses weist der Senat nur auf den Beschluß des hiesigen 3. Strafsenats vom 22. Januar 1996 (3 Ws 94/96, StV 1996, 421) hin.
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    In Ausnahmefällen kann dies jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. OLG München, NJW 1973, 1143. OLG Hamm StV 1996, 421).
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Daher ist es unerlässlich, dass die Kammer, wenn sie der Beschwerde nicht abhilft, diese Überlegungen in einem begründeten Beschluss nach § 306 Abs. 2 StPO darlegt und dabei auch - entsprechend dem Zweck des Abhilfeverfahrens, dem iudex a quo die Berichtigung seiner Entscheidung zu ermöglichen und dem Beschwerdegericht gegebenenfalls die Befassung mit der Sache zu ersparen - auf erhebliches Beschwerdevorbringen eingeht (hierzu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 1996 - 3 Ws 94/96 - juris Rdn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 306 Rdn. 7 ff., § 268a Rdn. 11).
  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

    Daher ist es unerlässlich, dass die Kammer, wenn sie der Beschwerde nicht abhilft, diese Überlegungen in einem begründeten Beschluss nach § 306 Abs. 2 StPO darlegt und dabei auch - entsprechend dem Zweck des Abhilfeverfahrens, dem iudex a quo die Berichtigung seiner Entscheidung zu ermöglichen und dem Beschwerdegericht gegebenenfalls die Befassung mit der Sache zu ersparen - auf erhebliches Beschwerdevorbringen eingeht (hierzu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 1996 - 3 Ws 94/96 - juris Rdn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 306 Rdn. 7 ff., § 268a Rdn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 3 Ws 94 - 97/96, 3 Ws 94/96, 3 Ws 95/96, 3 Ws 96/96, 3 Ws 97/96   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 287
  • StV 1996, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Diese Frage und gegebenenfalls die Schadenshöhe werden im nachfolgenden Betragsverfahren gemäß §§ 10, 13 StrEG geprüft (Senat, Urteile vom 31. Oktober 1974 - III ZR 87/73, BGHZ 63, 209, 211 und vom 21. Januar 1988 - III ZR 157/86, BGHZ 103, 113, 115; siehe auch OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 8 StrEG Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Grenzen der Entscheidungsbefugnis

    Gelegentlich wird noch gefordert, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2005, 125; D. Meyer StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn 1, vor §§ 8-9 Rn 9; § 8 Rn 6 mwN einerseits OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn 1a.E. jew. mwN anderseits).
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