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   OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - I-3 Wx 364/03   

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https://dejure.org/2004,3487
OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - I-3 Wx 364/03 (https://dejure.org/2004,3487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2004 - I-3 Wx 364/03 (https://dejure.org/2004,3487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - I-3 Wx 364/03 (https://dejure.org/2004,3487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kopfstimmrecht in Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustehen eines durch Alleinberechtigung begründetes weiteres Stimmrecht; Durch Aufteilung des Wohnungseigentums entstehende Alleineigentümerstellung einer Person hinsichtlich einer weiteren Wohnung

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 2 Satz 1
    Stimmberechtigung, wenn einem Wohneigentümer, dem ein Wohneigentum zur Hälfte zusteht, Alleineigentümer einer weiteren Wohnung wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kopfstimmrecht: Weiteres Stimmrecht durch Wohnungskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 25 Abs. 2, 6, 8
    Vermehrung der Stimmrechte bei Unterteilung von Wohneigentum bei gesetzlichem Kopfstimmrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 589
  • NZM 2004, 234
  • FGPrax 2004, 68
  • ZMR 2004, 696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 01.08.1996 - 20 W 555/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03
    Dass die Beteiligte zu 1 b sich mit dem Beteiligten zu 1 a, ihrem Ehemann, hinsichtlich des Stimmrechts in der Rechtsgemeinschaft zu einigen hat, kann ebenso wenig dazu führen, dass sie ihr weiteres Stimmrecht aufgrund ihres anderen Wohnungseigentums verliert oder ein solches gar nicht erst erwirbt, wie dazu, dass die Rechtsgemeinschaft der Beteiligten zu 1 ihr Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einbüßt, weil die Mitberechtigte Beteiligte zu 1 b allein über ein weiteres Stimmrecht verfügt (vgl. KG a.a.O., S. 436; ebenso OLG Frankfurt/M, ZMR 1997, 156).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03
    Nach der Rechtssprechung und der ganz herrschenden Lehre ergibt sich daraus ein Stimmrecht nach Köpfen (vgl. u.a. BGHZ 49, 250, 256; Bärmann/Pick/Merle Wohnungseigentumsgesetz 9. Auflage 2003 § 25 Rdz. 27).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03
    Denn ein Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum durch Aufteilung abgeschlossener Raumeinheiten in selbständige Wohnungseigentumsrechte unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedarf (BGH NJW 1979, 870).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Ebenso entfällt ein bestehendes Stimmrecht nicht, wenn der Miteigentümer einer Wohnung Alleineigentum an einer anderen Wohnung in der Anlage hinzuerwirbt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 589, 590; OLG Dresden, OLGR 2006, 249, 250; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1997, 28 f.; KG, OLGZ 1988, 434, 436; OLG Schleswig, Beschluss vom 8. März 1988 - 2 W 44/86, juris Rn. 15 f.; LG Hamburg, ZMR 2008, 827 f.; AG Offenbach, ZMR 2013, 238 f.; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 69; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 25 Rn. 10; BeckOGK/Hermann, WEG [1.11.2020], § 25 aF Rn. 114; BeckOK WEG/Bartholome [1.8.2020], § 25 aF Rn. 75; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 25 WEG Rn. 3; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 35; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 28; ders. in NK-BGB, 4. Aufl., § 25 WEG Rn. 6; juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [1.7.2020], § 25 WEG Rn. 50; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 25 WEG Rn. 8; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 25 Rn. 14; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 25 WEG Rn. 6 a.E.; Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 55; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 16; Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 25 WEG Rn. 31; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 8 S. 725; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rn. 31; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 25 Rn. 8 a.E.).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

    Die Ablehnung der Vermehrung von Stimmrechten durch eine solche Teilveräußerung ist überwiegend auf Zustimmung (OLG Köln, OLGR 1992, 221 f.; OLG Stuttgart, NZM 2005, 312; LG München I, ZWE 2009, 456 ff.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 25 Rn. 39; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 39; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 25 WEG Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 25 WEG Rn. 6; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rn. 8; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639 ff.), teilweise aber auch auf Ablehnung gestoßen (KG, NZM 2000, 671 f.; ohne nähere Begründung OLG Düsseldorf, NZM 2004, 234 f.; Riecke in Riecke/Schmidt, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 59; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 155 f.; Timme/Steinmeyer, WEG, § 25 Rn. 27; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 13; Briesemeister, NZM 2000, 992 ff.).
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 3 W 719/05

    Abstimmung in der Eigentümerversammlung durch Rechtsgemeinschaften als

    Von diesem Grundsatz, der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. KG Berlin ZMR 2000, 191 f.; OLG Düsseldorf WuM 2004, 230 f.; KG Berlin WuM 1988, 324 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 156 ; BayObLG ZMR 2002, 527 ), hat das Landgericht jedoch für diejenigen Fälle eine Ausnahme gemacht, in denen ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungseigentumsrechte auf sich vereinigt, eine Majorität durch Mehrfachberechtigung erhält, in dem er eine nur geringe Mitberechtigung einräumt und dabei das Wohnungseigentum wirtschaftlich nicht ausgliedert, sondern intern zu 90 % wirtschaftlich an dieser neuen Rechtsgemeinschaft beteiligt bleibt.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Da die Regelung der Teilungserklärung im vorliegenden Fall trotz der Zitierung von § 25 Abs. 2 WEG hinsichtlich der Stimmkraft im Sinn eines sog. Wertstimmrechts erfolgt ist (vgl. Anmerkung von Becker ZWE 2007, 156 zu Oberlandesgericht München, Beschl. v. 23.08.2006 - 34 Wx 58/06 - ZWE 2007, 153), kommt den Entscheidungen, denen ein reines Kopfprinzip zu Grunde liegt (Oberlandesgericht München, a. a. O.; KG, NZM 2000, 671, 672; Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2004, 234), für die vorliegende Fallgestaltung keine Bedeutung zu.
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vermehrung der Stimmrechte durch nachträgliche

    Die Gegenansicht (OLG Düsseldorf NZM 2004, 234; KG NZM 2000, 671; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 25 Rz. 39; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG; 8. Aufl., § 25 Rz. 11; Riecke, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 25 Rz. 59; Staudinger/Bub, § 25 WEG Rz. 156) überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

    Da die Regelung der Teilungserklärung im vorliegenden Fall trotz der Zitierung von § 25 Abs. 2 WEG hinsichtlich der Stimmkraft im Sinn eines sog. Wertstimmrechts erfolgt ist (vgl. Anmerkung von Becker ZWE 2007, 156 zu Oberlandesgericht München, Beschl. v. 23.08.2006 - 34 Wx 58/06- ZWE 2007, 153 -), kommt den Entscheidungen, denen ein reines Kopfprinzip zugrunde liegt (Oberlandesgericht München, a. a. O.; KG, NZM 2000, 671, 672; Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2004, 234), für die vorliegende Fallgestaltung keine Bedeutung zu.
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