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   OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98   

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https://dejure.org/1999,8015
OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98 (https://dejure.org/1999,8015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1999 - 3 Wx 394/98 (https://dejure.org/1999,8015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 3 Wx 394/98 (https://dejure.org/1999,8015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderumlage; Mindestsanierung; Gemeinschaftseigentum; Sanierungsmaßnahmen; Vertretbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 5 Nr. 2
    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine Mindestsanierung hinausgehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 291 II 303/96
  • LG Düsseldorf - 25 T 377/98
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 766
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwändigste noch die kostengünstigste wählen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/Schulze WEG 6.Aufl. § 21 Rn.26).
  • LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08

    Wohnungseigentumsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten

    a) Grundsätzlich steht den Eigentümern, wie allgemein bei Verwaltungsmaßnahmen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf NZM 1999, 766, 767; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 23; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 28), ein Ermessenspielraum zu, der einer Überprüfung durch das Gericht weitgehend entzogen ist (Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 49; Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16 Rz. 95).
  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99

    Begriff der baulichen Veränderung

    Die beschlossene Instandsetzungsmaßnahme muß nicht in jeder Hinsicht notwendig und zweckmäßig sein, vielmehr kann die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Mindestsanierung hinaus mehrheitlich eine "Maximallösung" beschließen (vgl. Senatsbeschluß v. 18.1.1999 - 3 Wx 394/98 -).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Ordnungsmäßig nach § 21 Abs. 4, 5 WEG ist eine Verwaltungsmaßnahme, die dem gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer dient; Maßstab ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers, wobei den Wohnungseigentümern ein gewisser Ermessensspielraum zusteht (OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/ Schulze § 21 Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsentscheidungen der

    Anerkannt werden muß, daß vertretbare Mehrheitsentscheidungen der Gemeinschaft zu respektieren und Gerichte nicht berechtigt sind, ihre eigene Wertung uneingeschränkt an die Stelle der Wertung der Gemeinschaft zu setzen (ähnlich auch OLG Düsseldorf WuM 99, 352, 353).

    Auch die Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft für eine Maximallösung ist mit Rücksicht auf den ihr zustehenden Ermessensspielraum anzuerkennen und von der überstimmten Minderheit hinzunehmen, solange der Beschluß nicht unvertretbar erscheint (OLG Düsseldorf WuM 99, 352, 353).

  • LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12

    Anfechtung eines WEG-Beschlusses hinsichtlich Sanierung einer Kelleraußentür,

    Der Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten ist nicht bereits dann überschritten, wenn über die erforderliche Sanierung hinaus weitere Arbeiten vergeben werden, die zwar noch nicht zwingend notwendig, aber doch vertretbar sind (Jennißen, a.a.O., § 21, Rn. 76 - Heinemann ; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 766).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Der Ermessensspielraum wird nicht überschritten, wenn über die Mindestsanierung hinaus Arbeiten vergeben werden, deren Ausführung noch nicht zwingend notwendig ist, aber auch nicht unvertretbar ist (BayObLG NZM 2002, 531; OLG Düsseldorf NZM 1999, 766; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 71).
  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kontrolle im Wesentlichen auf Missbrauchfälle beschränkt wird (vgl. etwa OLG Gelle, DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 352, 353; Senat - 2 Wx 27/98 - vom 13.03.00 und - 2 Wx 103/98 - vom 14.03.01).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Ordnungsgemäß ist eine Maßnahme, die nach der Verkehrsauffassung dem gemeinschaftlichen Interesse (§ 21 V) aller Wohnungseigentümer dient, wobei Maßstab der Standpunkt eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Beurteilers ist, aber den Wohnungseigentümern ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, WuM 99, 352; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 29).
  • AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21

    Beschlossene Sanierung der Heizungsanlage ordnungsmäßig?

  • AG Hamburg, 07.07.2015 - 22a C 17/15
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