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   OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01   

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https://dejure.org/2001,2555
OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01 (https://dejure.org/2001,2555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2001 - 3 Wx 51/01 (https://dejure.org/2001,2555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2001 - 3 Wx 51/01 (https://dejure.org/2001,2555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilungserklärung; Mehrheitsbeschluss; Verteilung der Bewirtschaftungskosten; Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer; Einzelabrechnung; Kostenverteilungsschlüssel

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 16; ; WEG § 23 Abs. 1; ; BGB § 242

  • prewest.de PDF

    §§ 15, 16, 23 WEG; § 242 BGB
    Teileigentum - Zurechnung von Bewirtschaftungskosten des Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 § 16 § 23 Abs. 1; BGB § 242
    Nichtiger Mehrheitsbeschluss über Verteilung der Bewirtschaftungskosten - anfechtbare Einzelabrechnung - Abänderungsbegehren eines Teileigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kostenverteilungsschlüssel nur mehrheitlich änderbar

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 291 II 308/99
  • LG Düsseldorf - 25 T 843/00
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 157
  • NZM 2001, 760
  • FGPrax 2001, 144
  • ZMR 2001, 722
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
    Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff).

    Dies hat zur Folge, dass ein entsprechender Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig ist ( vgl. BGH NJW 2000, 3500 f. ).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 13.7.1995 ausgeführt hat, handelt es sich bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht um eine Gebrauchsregelung im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG, sondern um die Änderung der Gemeinschaftsordnung, welche nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgen kann ( vgl. BGH NJW 1995, 2791, 2793 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98

    Verbindlichkeit einer Ersatzvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
    Während die frühere Rechtsprechung einen nicht angefochtenen und damit bestandskräftigen (Mehrheits-)Beschluss auch dann für wirksam hielt, wenn er - wie hier - nur als (allstimmige) Vereinbarung hätte getroffen werden können ( vgl. z.B. Senat NZM 1999, 378), spricht die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung der Wohnungseigentümergemeinschaft von vorneherein die erforderliche Beschlusskompetenz für solche Angelegenheiten ab, die die Gemeinschaftsgrundordnung betreffen ( vgl. BGH, Beschl. v. 20.09.2000, NJW, 2000, 3500 ff.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 114/86">BayObLGZ 1987, 66, 69; BayObLG, ZWE 2001, 320; 2002, 31, 32; OLG Köln, NJW-RR 1995, 973, 974; ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547; ZWE 2001, 444, 446; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG, Rdn. 267, 271).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Die Änderung eines in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilungsschlüssels kann - wie bei einer gesetzlichen Regelung - nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 WEG nur durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgen (Senat, BGHZ 130, 304, 313; 145, 158, 169; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 760; Wenzel, ZWE 2000, 2, 6 = NZM 2000, 257, 261 = PiG 59, 55, 66); ein vereinbarungs- oder gesetzesändernder Mehrheitsbeschluß wäre mangels Beschlußkompetenz der Eigentümerversammlung nichtig (Senat, BGHZ 145, 158, 168; Wenzel, ZWE 2001, 226, 234).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung

    Nach ihrem eigenen Vorbringen auch noch in der weiteren Beschwerde hat die Beteiligte zu 1. in dem Verfahren 291 II 308/99 WEG AG Düsseldorf = 3 Wx 51/01 OLG Düsseldorf bereits früher einen ihr gleichlautendes Begehren ablehnenden Beschluss der Wohnungseigentümer angefochten und auch damals darüber hinaus beantragt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, der von ihr beantragten Änderung des Kostenverteilungsschlüssels dahingehend, dass sie nur 10 % der anfallenden Kosten zu tragen hat zuzustimmen.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16.03.2001 in dem Verfahren 3 Wx 51/01 ausgeführt hat, war für die Beteiligte zu 1. beim Erwerb ihres Wohnungseigentums aus der Teilungserklärung und aus dem Aufteilungsplan ersichtlich, dass es sich bei den von ihr erworbenen Räumlichkeiten im Kellergeschoss um Teileigentum handelte, das nicht zu Wohnzwecken bestimmt war.

  • AG Hamburg-Blankenese, 30.04.2008 - 539 C 2/08
    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es zu Recht als wichtigen Grund für eine Abberufung des Verwalters angesehen, wenn der Verwalter Individualinteressen einzelner Wohnungseigentümer wahrnimmt ( BayObLG ZMR 2001, 722; OLG Saarbrücken ZMR 1998, 54 f.) oder gar als Bevollmächtigter gegen den oder die anderen Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren aufgetreten ist ( BayObLG NJW-RR 2001, 1669 [BayObLG 08.03.2001 - 2 Z BR 115/00] ).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 94/03

    Zur Wirksamkeit einer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen

    Dies hat zur Folge, dass ein entsprechender Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig ist (vgl. BGH NJW 2000, 3500 f.; siehe auch Senat NZM 2001, 760).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2001 - 3 Wx 231/01

    Anspruch auf Abänderung der Anteile bei Nutzungsveränderung?

    Ein Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder auch lediglich des Kostenverteilungsschlüssels aus § 242 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile gegeben ist und darüber hinaus außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung als unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. Senat ZMR 2001, 722; Bay ObLGZ 91, 396, 398 ).
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