Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 19.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.05.2003 - I-3 Wx 98/03   

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https://dejure.org/2003,2638
OLG Düsseldorf, 16.05.2003 - I-3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2003,2638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2003 - I-3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2003,2638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - I-3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2003,2638)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Versprühen von Geruchsstoffen innerhalb des Gemeinschaftseigentums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmungswidrige Nutzung des Wohnungsgemeinschaftseigentums durch Versprühen von Geruchsspray und Parfüm im Treppenhaus; Zur Frage einer bestimmungswidrigen Benutzung des Sondereigentums durch Abbrennen von Duftkerzen auf dem Balkon

  • Judicialis

    WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
    Freisetzen von Duftstoffen als bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmungswidirge Nutzung des Gemein-/Sondereigentums: Düfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Ärger mit den Mitwohnungseigentümern durch Versprühen von Geruchsstoffen im Treppenhaus

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Versprühen von Geruchsstoffen im Treppenhaus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parfüms und Duftkerzen sind nicht jedermanns Sache - Zur Nutzung von Duftstoffen im Wohnungseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1098
  • NZM 2003, 605
  • FGPrax 2003, 157
  • ZMR 2004, 52
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Das Berufungsgericht hat die zur Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung erforderlichen Feststellungen, ob und wie intensiv und damit störend der Tabakrauch auf dem Balkon der Kläger wahrgenommen wird (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2003, 515, 516), bislang nicht getroffen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4057
OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2008,4057)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2008,4057)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. September 2008 - 3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2008,4057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verschweigens eines wesentlichen Teils des Nachlasses

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2106; ; BGB § 2109; ; BGB § 2209; ; BGB § 2210; ; BGB § 2227

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verschweigens eines wesentlichen Teils des Nachlasses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verschweigen von Nachlassbestandteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05

    Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2006 (3 Wx 64/05 und 65/06 = OLGR 2006, 634 f. = FamRZ 07, 307; vgl. auch Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 3) eine grobe Pflichtverletzung darin gesehen, dass die beiden dortigen Testamentsvollstrecker kein gemeinschaftliches Nachlassverzeichnis vorgelegt hatten.

    Eine grobe Pflichtverletzung iSd § 2227 BGB setzt weiter voraus, dass die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, Beschluss vom 8. Juni 2006, 3 Wx 64/05 und 3 Wx 65/06 S. 24 - insoweit nicht veröffentlicht -).

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Dessen Ermessensentscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler, nicht auf ihre Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 1998, 325; Senat a. a. O. S. 24 f.).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Die Erheblichkeit muss sich nicht in dem Grad des Verschuldens realisieren (Erman/Schmidt, a. a. O., § 2227 Rn. 3; BayObLG FamRZ 2002, 989).
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann aber nicht nur bei den im Gesetz genannten Beispielsfällen gegeben sein, sondern auch dann, wenn bei den Beteiligten ein nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen in die unparteiliche Amtsführung des Testamentsvollstreckers entstanden ist, für das dieser den Beteiligten Anlass gab, ggf. auch unverschuldet (BayObLG FamRZ 2004, 740; Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 5).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Auf Kenntnis eines Bevollmächtigten kommt es nach § 166 BGB an, wenn die Vollmacht auch die Regelung der Erbschaftsangelegenheiten umfasst (KG NJW-RR 2004, 801, Tz. 12 f; Palandt/Edenhofer, § 1954 Rn. 7).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 118/86

    Besondere Pflichten des Testamentsvollstreckers bei Vor- und Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Die Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung sollte hier aber in Bezug auf die Beteiligte zu 2. bis zum Nacherbfall andauern (vgl. zu einer entsprechenden Testamentsauslegung BGH FamRZ 1988, 279).
  • OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Die Klärung der streitigen Frage, ob auch der Pflichtteilsberechtigte antrags- und beschwerdeberechtigt ist, wenn es wie hier um die Frage der Entlassung eines Testamentsvollstreckers geht (vgl. dazu einerseits OLG Hamm, MDR 1977, 851 andererseits Erman/M.Schmidt, BGB, 12. A. 2008, § 2227 Rn. 9 mwN), kann aber nicht nur dahinstehen, weil die Beteiligte zu 2. zwischenzeitlich ohnehin in erster Linie meint, sie sei (gesetzliche) Erbin.
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87

    Errichtung eines notariellen Testaments; Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Eine grobe Pflichtverletzung wird auch angenommen, wenn der Testamentsvollstrecker nur unzulänglich Auskunft erteilt (BayObLG NJW-RR 1988, 645; Erman/Schmidt, a. a. O., § 2227 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Grob wäre die Pflichtverletzung etwa dann, wenn durch die Verzögerung die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, B. v. 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 -, SchlHAnz 2009, 55, 57; OLG Köln a.a.O.).

    Ansonsten rechtfertigt ein Misstrauen der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker dessen Entlassung, wenn es nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruht, und wenn der Testamentsvollstrecker, wenn auch ohne Verschulden, zu dem Misstrauen Anlass gegeben hat (Senat, B. v. 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 -, SchlHAnz 2009, 55, 58; Damrau/Tanck/Bonefeld, § 2227 Rn. 11; Staudinger/Reimann, § 2227 Rn. 12).

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