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   AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16 (B)   

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https://dejure.org/2016,38813
AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16 (B) (https://dejure.org/2016,38813)
AG Mühldorf am Inn, Entscheidung vom 30.03.2016 - 3 XIV 40/16 (B) (https://dejure.org/2016,38813)
AG Mühldorf am Inn, Entscheidung vom 30. März 2016 - 3 XIV 40/16 (B) (https://dejure.org/2016,38813)
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  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16
    Der vorliegende Haftantrag genügt den Darlegungsanforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH vom 15.09.2011, Az V ZB 123/11; vom 10.05.2012, Az V ZB 246/11).

    Das Darlegungserfordernis soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör d. Betroff. durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 II FamFG gewahrt wird, wobei die Darlegungen knapp gehalten sein dürfen, solange sie die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH FGPrax 2011, 317).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16
    Ob die Abschiebung nach Bulgarien zu Recht erfolgt, ist nicht vom Haftrichter, sondern von den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten zu entscheiden (BGH vom 25.02.2010, Az V ZB 172/09); der Haftrichter ist letztlich nicht befugt, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen - mit wenigen Ausnahmen, die eine Sachverhaltsermittlung des Haftrichters erfordern (vgl. hierzu BGH a. a. O.) - zu entscheiden.
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 171/12

    Erforderlichkeit konkreter Angaben zum Verfahren in einem Haftantrag bei

    Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16
    Insbesondere hat die Ausländerbehörde auch schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, warum die Verlängerung der Sicherungshaft erforderlich und unverzichtbar ist (vgl. auch BGH vom 12.09.2013, Az V ZB 171/12).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16
    Die Annahme der Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen d. Betroff. voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahelegen, dass d. Betroff. beabsichtigt unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (BGH vom 03.05.2012, Az V ZB 244/11; Renner, Ausländerrecht, § 62 AufenthG Rz. 76).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16
    Der vorliegende Haftantrag genügt den Darlegungsanforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH vom 15.09.2011, Az V ZB 123/11; vom 10.05.2012, Az V ZB 246/11).
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