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   BayObLG, 04.08.1994 - 3Z BR 220/94   

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https://dejure.org/1994,6305
BayObLG, 04.08.1994 - 3Z BR 220/94 (https://dejure.org/1994,6305)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1994 - 3Z BR 220/94 (https://dejure.org/1994,6305)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1994 - 3Z BR 220/94 (https://dejure.org/1994,6305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Ablauf der Unterbringungsdauer, Erledigung der Hauptsache u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 13a, § 70b

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 488 (Ls.)
  • Rpfleger 1995, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Dieser Sachentscheidung steht nicht entgegen, daß Hauptsacheerledigung eingetreten ist, bezüglich der ersten Anordnung der Unterbringung gemäß dem Beschluß des Amtsgerichts vom 8.6.1999 durch Fristablauf (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320/321; 1995, 488 LS) und hinsichtlich der am 19.7.1999 angeordneten Verlängerung der Unterbringung durch die Entlassung der Betroffenen aus der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses am 4.8.1999 (vgl. BayObLGZ 1989, 17/18; 1995, 146).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Sie wurde zwar erst nach dem Ablauf der Frist der durch das Amtsgericht genehmigten vorläufigen Unterbringung, also nach Erledigung der Hauptsache (BayObLG FamRZ 1995, 488 LS), eingelegt.
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Dies ist bei einer Unterbringungssache der Fall, wenn die Dauer der genehmigten Unterbringung verstrichen ist (BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS), wenn die Unterbringungsmaßnahme formell rechtskräftig aufgehoben (vgl. BayObLGZ 1989, 17/18; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 488 ; Jansen aaO) oder wenn der Betroffene auf Veranlassung seines Betreuers endgültig aus der Unterbringung entlassen wurde (BayObLGZ 1995, 146/147).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Sie wurde zwar erst nach Ablauf der vom Amtsgericht angeordneten Unterbringung, also nach Erledigung der Hauptsache (BayObLG FamRZ 1995, 488 ) eingelegt.
  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97

    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in

    Die Hauptsache ist spätestens seit 1.7.1997 mit Ablauf der vom Amtsgericht angeordneten Unterbringung erledigt (BayObLG FamRZ 1995, 488 [LS]; 1994, 320/321).
  • BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99

    Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen

    Ein vom Amtsgericht gemäß § 67 FGG in einer Betreuungssache bestellter Verfahrenspfleger ist nicht befugt, gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1993, 135; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS; Keidel/Kaiser FGG 14.Aufl. § 67 Rn. 13).
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