Rechtsprechung
BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers; Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes bei der Bestimmung der Aufgabenkreise eines Betreuers; Fähigkeit eines Betroffenen zur Besorgung seiner eigenen Angelegenheiten; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestellung Betreuers, Erforderlichkeitsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1, 2
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 08.08.1994 - XVII 2847/94
- LG Würzburg, 29.11.1994 - 3 T 2095/94
- BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1085
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitsphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drs. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MüKo/Schwab § 1896 Rn. 24).Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.;… vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitsphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drs. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MüKo/Schwab § 1896 Rn. 24).Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.;… vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitsphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drs. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MüKo/Schwab § 1896 Rn. 24). - BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Da weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind, kann der Senat nicht selbst entscheiden (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes (BayObLGZ 1994, 209).
- BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ). - BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer außerdem nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ). - BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von …
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ). - BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB), d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1995, 1085). - BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2 , § 1908d Abs. 3 BGB , vgl. BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann. - OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des …
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612). - BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren - …
b) Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ). - BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts …
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1085 ). - BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 17/04
Betreuung; Erforderlichkeit; Vermögenssorge; Oder-Konto; Entnahme; …
Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1995, 1085). - BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine …
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
- BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
(Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung; …
- BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit
- BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00
Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das …
- BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen