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   BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93   

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https://dejure.org/1993,8045
BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93 (https://dejure.org/1993,8045)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.1993 - 3Z BR 41/93 (https://dejure.org/1993,8045)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 1993 - 3Z BR 41/93 (https://dejure.org/1993,8045)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verfahren über Entlassung Betreuer, Verfahrenspfleger, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 491
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Das Landgericht hatte daher zu prüfen, ob der Betroffenen nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG ein Verfahrenspfleger zu bestellen war (BayObLGZ 1993, 14 Rpfleger 1993, 491; BayObLG FamRZ 1997, 1358; OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 57; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 67 FGG Rn. 2; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 67 Rn. 1), der die Interessen der Betroffenen im Verfahren objektiv hätte vertreten können.

    Es ist aber ein Verfahrenspfleger zu bestellen, damit die Interessen des Betroffenen im Verfahren objektiv vertreten sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 491; FamRZ 1997, 1358).

  • OLG Brandenburg, 05.04.2007 - 11 Wx 4/07

    Betreuungsrecht: Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen

    Diese Vorschrift verweist zwar nur auf die - hier nicht einschlägige - Vorschrift des § 68 Abs. 2 FGG, ist aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 1993, 491), der sich der Senat anschließt, auch auf die Fälle des § 69 d Abs. 1 S. 3 FGG anzuwenden, weil sonst nicht gewährleistet ist, dass die Interessen des Betreuten objektiv vertreten sind.
  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    In diesem Fall muss ein Verfahrenspfleger nach § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG bestellt werden (vgl. Keidel/Kayser aaO § 69i Rn.15; BayObLG Rpfleger 1993, 491).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1, § 68 Abs. 2 Nr. 2 FGG mußte ihm aber ein Verfahrenspfleger bestellt werden, damit die Interessen des Betroffenen im Verfahren objektiv vertreten sind (BayObLG Rpfleger 1993, 491 ).
  • BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren

    In diesem Fall hat das Interesse der Betroffenen ein Verfahrenspfleger gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 , § 68 Abs. 2 FGG wahrzunehmen (BayObLG Rpfleger 1993, 491 ).
  • BayObLG, 11.11.1993 - 3Z BR 201/93
    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluß des Senats vom 08.04.1993, 3 Z BR 41/93 , verwiesen, der allen Beteiligten bekannt ist.
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