Rechtsprechung
   BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7717
BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03 (https://dejure.org/2004,7717)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.2004 - 3Z BR 43/03 (https://dejure.org/2004,7717)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 2004 - 3Z BR 43/03 (https://dejure.org/2004,7717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 27 Abs. 1 Satz 2, 56g Abs. 5, 67 Abs. 1 ZPO § 547 Nr. 4
    Verfahrenspfleger erforderlich für Verfahren über Vergütung des Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 56g Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 1; ; ZPO § 547 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung einer Vergütung; Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter; Für Betreuung nutzbare Kenntnisse; Grundvergütung in Höhe von 18 EURO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Es bleibt offen, ob hiervon abgesehen werden kann, wenn ein Interesse des Betroffenen hieran offensichtlich nicht besteht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).

    Ist der Betroffene persönlich nicht mehr in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen, d. h. insbesondere die Reichweite eines Antrags zu erfassen und sich zu ihm zu äußern, muss ihm ein Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter bestellt werden (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1997, 201; OLG Köln FamRZ 2003, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).

  • LG Koblenz, 10.08.1999 - 2 T 407/99
    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Sollte dieser Ausbildungsgang hinreichend fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die auch für die Führung von Betreuungen nutzbar sind (vgl. für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [Ls]; zur Industriekauffrau LG Koblenz FamRZ 2000, 181) ist die Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder der abgeschlossenen Lehre selbst vergleichbar (BayObLGZ 1999, 291 = FamRZ 2000, 554).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Daher kann es zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung führen, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Verfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356/357 und FamRZ 1997, 685/686; BGH NJW 1984, 494/495, jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 551 Nr. 5 ZPO a. F.).
  • BayObLG, 18.10.2000 - 3Z BR 195/00

    Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Hingegen können in ausschließlich oder ganz überwiegend technisch orientierten Fachrichtungen wie z.B. Maschinenbau oder Architektur grundsätzlich keine für die Führung einer Betreuung nutzbaren Kenntnisse erworben werden (vgl. BayObLGZ aaO und FamRZ 2001, 1166 [Ls]; OLG Hamburg BtPrax 2002, 131 [Ls]).
  • OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01

    Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Ist der Betroffene persönlich nicht mehr in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen, d. h. insbesondere die Reichweite eines Antrags zu erfassen und sich zu ihm zu äußern, muss ihm ein Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter bestellt werden (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1997, 201; OLG Köln FamRZ 2003, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Daher kann es zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung führen, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Verfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356/357 und FamRZ 1997, 685/686; BGH NJW 1984, 494/495, jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 551 Nr. 5 ZPO a. F.).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Daher kann es zur Aufhebung der angegriffenen Beschwerdeentscheidung führen, wenn ein Beteiligter, dessen Hinzuziehung zum Beschwerdeverfahren geboten ist, über dieses Verfahren nicht zumindest unterrichtet wird (vgl. BayObLGZ 1988, 356/357 und FamRZ 1997, 685/686; BGH NJW 1984, 494/495, jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 551 Nr. 5 ZPO a. F.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Sollte dieser Ausbildungsgang hinreichend fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die auch für die Führung von Betreuungen nutzbar sind (vgl. für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [Ls]; zur Industriekauffrau LG Koblenz FamRZ 2000, 181) ist die Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder der abgeschlossenen Lehre selbst vergleichbar (BayObLGZ 1999, 291 = FamRZ 2000, 554).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Voraussetzungen dieser Vorschrift nur durch eine Ausbildung erfüllt werden, die in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet ist, wie etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft/Rechtspflege, Medizin, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaft (BayObLGZ 1999, 339 = FamRZ 2000, 844; vgl. auch Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836a Rn. 52, 55; Knittel BtG § 1836 Rn. 13).
  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Da der Senat lediglich Rechtsfragen zu klären hat, also eine weitere Tatsachenfeststellung entbehrlich ist, konnte der Senat von einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht zur weiteren Tatsachenfeststellung absehen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2004, S. 1231, 1232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht