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   BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97   

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https://dejure.org/1997,2499
BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97 (https://dejure.org/1997,2499)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3Z BR 47/97 (https://dejure.org/1997,2499)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3Z BR 47/97 (https://dejure.org/1997,2499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers auf die Besorgung aller Angelegenheiten; Fähigkeit des Betroffenen, einen Teilbereich seines Lebens zu bewältigen; Notwendige, nicht mit Freiheitsentziehung verbundene "Führung" durch Heimpersonal; Erübrigung einer Betreuung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Führung durch Heimpersonal als andere Hilfe, Totalbetreuung als Schutz vor Wahlmanipulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908d Abs. 3, § 1896 Abs. 2; BWG § 13 Nr. 2
    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei Führung durch Heimpersonal - Unzulässige Totalbetreuung zur Verhinderung von Wahlmanipulationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2962 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 967
  • FamRZ 1998, 452
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2 , § 1908d Abs. 3 BGB , vgl. BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
    Hinzukommen muß, daß bezüglich der sämtlichen Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64, 65).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
    Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen (BayObLGZ 1996, 262, 263 f.).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2 , § 1908d Abs. 3 BGB , vgl. BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93

    Beschwerdegericht; Beschluß; Vormundschaftsgericht; Aufrechterhalten;

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
    Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" bzw. die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers hierauf (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 165 ) ist vom Gesetz anerkannt (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 , § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG ; § 13 Nr. 2 BWG ; Art. 2 Nr. 2 BayLWG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BT-Drucks 11/4528 S. 123/124; Bauer in HK-BUR § 1896 BGB Rn. 238; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1896 Rn. 52; Jürgens BtR § 1896 BGB Rn. 21; Knittel § 67 FGG Rn. 11, § 1896 BGB Rn. 31; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 54).
  • BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10

    Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des

    Die faktische Führung des Betroffenen durch Heimpersonal stellt eine "andere Hilfe" im Sinne des § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB dar, für die ein gesetzlicher Vertreter nicht notwendig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 967).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven

    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1998, 452; 453; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 39 mwN).
  • VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01

    Wahlrechtsausschluss

    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 967 m.w.N.).

    Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayOBLG BtPrax 1995, 64/65; BayObLG NJW-RR 1997, 967).

  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m. w. N.).

    Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65; NJW-RR 1997, 967).

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht mehr imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m. w. N.),.
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Voraussetzung einer Betreuung von Amts wegen ist stets, daß der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Bereich zu beherrschen und zu gestalten, und dafür auch ein aktuelles Betreuungsbedürfnis, d. h. Handlungsbedarf besteht ( Senat NJW-FER 98, 25o; BayObLG NJW-RR 97, 967).
  • LG Saarbrücken, 04.06.2009 - 5 T 284/09

    Anspruch einer betreuten Person auf Ausübung des aktiven Wahlrechts; Beschwerde

    Ferner kann es dahinstehen, ob das Tatbestandsmerkmal "aller seiner Angelegenheiten" abstrakt-generalisierend zu verstehen ist oder ob es auf die konkret in der individuellen Situation des Betroffenen in Betracht zu ziehenden Aufgabenkreise ankommt (vgl. dazu Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, § 69 l FGG Rn. 3 m.w.N.; Jansen/Sonnenfeld, aaO., § 69 l Rn. 4 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1997, 967, zitiert nach juris Rn. 14 m.w.N.; LG Zweibrücken, a.a.O., juris Rn. 16; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 10. Juni 1999, Az.: 3 L 1535/99 NW ).
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