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   BayObLG, 24.03.1993 - 3Z BR 61/93   

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BayObLG, 24.03.1993 - 3Z BR 61/93 (https://dejure.org/1993,6402)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 3Z BR 61/93 (https://dejure.org/1993,6402)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 3Z BR 61/93 (https://dejure.org/1993,6402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrenspfleger; Befugnis; Vormundschaftsgericht; Entscheidung; Beschwerde; Weitere Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde durch Verfahrenspfleger 1. Instanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 67 Abs. 2, § 70b

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 990
  • BayObLGZ 1993 Nr. 30
  • BayObLGZ 1993, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 21.08.1996 - 20 W 263/96

    Unzulässigkeit der Beschwerde; Erstinstanzlich bestellter Verfahrenspfleger;

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  • BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99

    Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen

    Ein vom Amtsgericht gemäß § 67 FGG in einer Betreuungssache bestellter Verfahrenspfleger ist nicht befugt, gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1993, 135; BayObLG FamRZ 1995, 488 LS; Keidel/Kaiser FGG 14.Aufl. § 67 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 14.06.1995 - 20 W 110/95
    Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, daß die Verfahrenspflegerin nicht für das Unterbringungsverfahren (§ 70 b FGG), sondern nur für das erstinstanzliche Betreuungsverfahren ( § 67 FGG ) bestellt worden ist und als solche keine weitere Beschwerde einlegen könnte (BayOblG Z 93, 135 = FamRZ 93, 990).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 48/95
    Vor Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels kommt die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Rechtsmittelzug nicht in Betracht (BayObLGZ 1993, 135 = BtE 1992/93,136).
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