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   VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591   

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VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 (https://dejure.org/2015,6369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 (https://dejure.org/2015,6369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2015 - 3 ZB 14.591 (https://dejure.org/2015,6369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis; Dienstliches Bedürfnis; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Lehrers

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Ermessensentscheidung, Verfahrensmangel, Streitwertfestsetzung, Klägers, Beamtenverhältnis, Ermessensausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBG Art. 48 Abs. 1
    Voraussetzungen für das Vorliegen eines dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Lehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    1.1 Die Versetzung erfolgte zu Recht auf der Grundlage des Art. 48 Abs. 1 BayBG, da innerdienstliche Spannungen an der S...-Volksschule vorlagen, die ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung des Klägers rechtfertigten (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer Zängl, BayBG, Rn. 33 zu Art. 48; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris, Rn. 25).

    Sie darf grundsätzlich nur den Gesichtspunkt nicht unberücksichtigt lassen, ob ein etwa eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung konnte die Behörde deshalb darauf abstellen, wessen Versetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Kontrahenten in den Blick zu nehmen war (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 a.a.O.).

    Darüber hinaus kommt es - wie dargelegt - auch nicht darauf an, wer welchen Beitrag zur Konfliktsituation geleistet hat bzw. bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt (BayVGH, B.v. 17.9.2003 - CS 03.2143; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - jeweils in juris).

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    Wenn dafür nach Lage des Falls die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65/67; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Rn. 33 zu Art. 48).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; innerdienstliche Spannungen; Amtsangemessenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    Wenn dafür nach Lage des Falls die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65/67; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Rn. 33 zu Art. 48).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche und tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B. 20.12.2010 - 1BVR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591
    Wenn dafür nach Lage des Falls die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65/67; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Rn. 33 zu Art. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    OVG, Beschluss vom 05.06.2014, a. a. O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.01.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 zur Bedeutung schuldhaften Verhaltens für die auf innerdienstliche Spannungen zurückzuführende Versetzung eines Beamten; siehe hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 26.02.2016, a. a. O. Rn. 80).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen

    Wenn dafür nach Lage des Falles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Umsetzung grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

    Es kommt grundsätzlich allein auf die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem im bisherigen Senat zweifelsfrei bestehenden Spannungsverhältnis an, nicht aber auf ein Verschulden oder "Rechthaben" (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Auf die einzelnen Ereignisse, die die Konflikte zwischen der Antragstellerin und der Kanzlerin sowie den weiteren Personen und die daraus resultierenden Probleme der Zusammenarbeit der Hochschulgremien belegen, und insbesondere auf die Verschuldensfrage kommt es nicht entscheidend an (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 05.06.2014, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.01.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 zur Bedeutung schuldhaften Verhaltens für die auf innerdienstliche Spannungen zurückzuführende Versetzung eines Beamten; siehe hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.).
  • VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395

    Richterclash am Bundesfinanzhof

    Auf die Frage des Verschuldens kommt es im Übrigen nicht an (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9).
  • VG Trier, 02.12.2019 - 7 L 4487/19

    Abordnung - hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Wenn zur Wiederherstellung des reibungsfreien Dienstbetriebes innerhalb des öffentlichen Dienstes die Abordnung geboten erscheint, ist ein dienstlicher Grund bereits aufgrund der objektiven Beteiligung des Betreffenden an dem Spannungsverhältnis zu bejahen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2002 - 2 A 10249/02.OVG - ESOVGRP; vgl. entsprechend zur Versetzung: BVerwG a.a.O., Rn. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2014 - 2 A 1101/12.OVG - und Beschluss vom 7. November 2008 - 2 B 10973/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 ZB 14.591 -, Rn. 9, juris).

    Dies wäre im Einzelfall zu bejahen, wenn ein eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Spannungen vorliegt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2014 a.a.O.; OVG NRW a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2015 a.a.O., Rn. 10).

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 3 CS 17.2383

    Innerdienstliches Bedürfnis für eine Versetzung

    Erscheint mit Blick auf Streitigkeiten die Versetzung eines der Streitbeteiligten geboten, so besteht ein innerdienstliches Bedürfnis für die Versetzung - unabhängig von der Verschuldensfrage - grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis (BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9 m.w.N.; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 48 Rn. 33 m. Rechtsprechungsnachweisen; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 4 Rn. 24).

    Bei der Ausübung des Ermessens muss sich die Behörde in der Regel nicht daran orientieren, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt bzw. wer mit welchem Verschuldensanteil zur Eskalation des Konflikts beigetragen hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 a.a.O. Rn. 16).

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4618

    Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen

    Innerdienstliche Spannungen begründen regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung eines Beamten (BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365; B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - jeweils juris).

    Bei der Ausübung des Ermessens muss sich die Behörde in der Regel nicht daran orientieren, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt bzw. wer mit welchem Verschuldensanteil zur Eskalation des Konflikts beigetragen hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 16; B.v. 10.1.2018 - 3 CS 17.2383 - juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15

    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 76 Abs 2 S 3 Nr 3 SchulG BW für die Anordnung

    Soweit der Vater der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 24.09.2015 gegen die Anordnung des Staatlichen Schulamts noch einwendet, damit solle offensichtlich ihm "die Alleinverantwortung" für die Probleme aufgebürdet werden, obwohl Fehlverhalten (aus seiner Sicht ganz überwiegend) bei anderen zu suchen sei, ist schließlich anzumerken, dass der Schulbezirkswechsel unabhängig von den genauen Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen bei dem Entstehen des Konflikts nicht zu beanstanden ist, weil jedenfalls die objektive Beteiligung des Vaters der Antragsteller daran hinreichend belegt ist (vgl. zur entsprechenden Beurteilung bei "innerdienstlichen Spannungen" BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung

    Wenn dafür nach Lage des Einzelfalles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein sachlicher Grund für die Umsetzung in der Regel bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem innerdienstlichen Spannungsverhältnis und unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage zu bejahen, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 19, 22; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 13, 15; VGH München, Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 3 ZB 15.249 - juris Rn. 38 und vom 24. März 2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 2 K 22.1069

    Abordnung, Verwaltungsakt, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Arbeitnehmer,

    Wenn dafür nach Lage des Falles die Abordnung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Abordnung oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, ohne dass es in der Regel darauf ankäme, ob den umzusetzenden oder abzuordnenden Beamten hieran ein Verschulden trifft (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 3 CS 17.2383 - juris Rn. 21 u. 25; B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 25).

    In diesen Konstellationen darf insbesondere im Rahmen der Ermessensausübung aber nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben, ob ein etwa eindeutig feststellbares oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen des innerdienstlichen Spannungsverhältnisses angenommen werden kann (so z.B. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 3 B 13.1069 - juris Rn. 64 ff.; B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 26; VG München, B.v. 12.11.2018 - M 5 E 18.4144 - juris Rn. 31; B.v. 20.11.2017 - M 5 S 17.4599 - juris Rn. 19).

  • VG München, 05.02.2018 - M 5 E 17.6144

    Aufhebung einer Zuweisungsentscheidung im Pflichtwahlpraktikum wegen Belästigung

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 CS 14.1948

    Versetzung eines Lehrers; iInnerdienstliches Spannungsverhältnis mit Schulamt;

  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607

    Abordnung bei innerbehördlichen Spannungen

  • VG Würzburg, 22.03.2016 - W 1 S 16.155

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Verstoß gegen Züchtigungsverbot

  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

  • VG Bayreuth, 17.09.2020 - B 5 S 20.780

    Erfolgloser Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Versetzungsverfügung

  • VG München, 06.10.2021 - M 5 K 19.4617

    Unzulässige Klage einer mittlerweile entlassenen Beamtin gegen ihre Versetzung

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