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   OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96   

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https://dejure.org/1996,4497
OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96 (https://dejure.org/1996,4497)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.1996 - 3 Ss 140/96 (https://dejure.org/1996,4497)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 1996 - 3 Ss 140/96 (https://dejure.org/1996,4497)
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§ 113 Abs. 3 Satz 1 StGB, §§ 102, 105 Abs. 1 Satz 1 StPO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO; § 113 Abs. 3 StGB
    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung eines Polizeibeamten; Verhinderung des Hinunterschluckens von Drogenpäckchen durch einen Polizeibeamten; Griff eines Polizeibeamten an den Hals eines Tatverdächtigen zwecks Erzwingung der Öffnung des Mundes wegen Verdachts eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung eines Polizeibeamten; Verhinderung des Hinunterschluckens von Drogenpäckchen durch einen Polizeibeamten; Griff eines Polizeibeamten an den Hals eines Tatverdächtigen zwecks Erzwingung der Öffnung des Mundes wegen Verdachts eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 1, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2463
  • NStZ 1998, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 2 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96
    Denn der Begriff "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO hat eine andere Bedeutung als in § 313 Abs. 1 StPO ; er bezeichnet in § 335 Abs. 1 StPO die Statthaftigkeit des Rechtsmittels (vgl. Beschluß des hiesigen 2. Strafsenats vom 28. Juli 1993 - 2 Ss 203/93 - BayObLG StV 1993, 572; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ... a.A. mit nicht überzeugender Begründung: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., Rdnr. 21 zu§ 335).
  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96
    Denn der Begriff "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO hat eine andere Bedeutung als in § 313 Abs. 1 StPO ; er bezeichnet in § 335 Abs. 1 StPO die Statthaftigkeit des Rechtsmittels (vgl. Beschluß des hiesigen 2. Strafsenats vom 28. Juli 1993 - 2 Ss 203/93 - BayObLG StV 1993, 572; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ... a.A. mit nicht überzeugender Begründung: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., Rdnr. 21 zu§ 335).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96
    Der Angeklagte steht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 1 BvR 1564/92 - (veröffentlicht in StV 1996, 143 ff. ) auf dem Standpunkt, die Diensthandlung des Polizeibeamten seimateriell nicht rechtmäßig gewesen, weil kein Tatverdacht gegen ihn bestanden habe, als der Polizeibeamte an ihn herangetreten sei und ihn zum Öffnen des Mundes aufgefordert habe, sondern nur eine bloße Vermutung.
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Auch wenn ein Sich-Losreißen aus einem Festhaltegriff durchaus den Gewaltbegriff im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB erfüllen kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 05. November 1996 - 3 Ss 140/96 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 02. Oktober 2000 - (3) 1 Ss 193/00 (71/00) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2012 - III-3 RVs 33/12, 3 RVs 33/12 -, juris), erfordert es dennoch stets eine Kraftäußerung, die sich gegen die Person des Vollstreckenden richtet.
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