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   BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70   

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https://dejure.org/1970,395
BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70 (https://dejure.org/1970,395)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1970 - 3 StR 2/70 (https://dejure.org/1970,395)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1970 - 3 StR 2/70 (https://dejure.org/1970,395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik Deutschland bemalten Plastiksparschweinen - Anbringen des Hakenkreuzes auf einem Schwein als Herabsetzung dieses Zeichens - Verunglimpfen der Farben der Bundesrepublik - Konkrete und schwerwiegende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 267
  • NJW 1970, 1693
  • MDR 1970, 775
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Das Landgericht hätte sodann prüfen müssen, ob einer der in § 86 Abs. 3 StGB bezeichneten Ausnahmefälle vorlag (vgl. BGHSt 23, 64, 78 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68]/79; Urt. v. 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5 ff).

    Jedoch muß auch in diesem Falle der Tatrichter unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten abwägen, ob der Einziehung die Grundrechte des Art. 5 GG entgegenstehen (vgl. BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und Urt. vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 1/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5).

  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Das Landgericht hat ferner nicht beachtet, daß für eine Ermessensentscheidung nach § 92b in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 StGB hier kein Raum ist, weil die Plastikschweinchen nach § 41 StGB der Einziehung unterliegen (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1969 - 3 StR 1/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 4).

    Jedoch muß auch in diesem Falle der Tatrichter unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten abwägen, ob der Einziehung die Grundrechte des Art. 5 GG entgegenstehen (vgl. BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und Urt. vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 1/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5).

  • BayObLG, 19.07.1962 - RReg. 4 St 171/62

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Sinn und Zweck dieser Vorschriften war und ist es, die friedliche Ordnung des politischen Lebens in der Bundesrepublik zu schützen und möglichen Störungen dieser Ordnung vorzubeugen (vgl. BayObLG, NJW 1962, 1878 zu § 96a StGB aF).
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Dort ist dem Tatrichter ein echtes "Handlungsermessen" darüber eingeräumt, ob er eine Maßnahme ergreift oder nicht (BGHSt 20, 253, 255) [BGH 16.07.1965 - 6 StE 1/65].
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Das Landgericht hätte sodann prüfen müssen, ob einer der in § 86 Abs. 3 StGB bezeichneten Ausnahmefälle vorlag (vgl. BGHSt 23, 64, 78 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68]/79; Urt. v. 18. Februar 1970 - 3 StR 2/69 I - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - S. 5 ff).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Jedoch gilt für alle staatlichen Eingriffe der allgemeine rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Mittel und Zweck (BVerfGE 16, 194, 201, 202 [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58]; 17, 108, 117 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]; 19, 342, 348) [BVerfG 15.12.1965 - 1 BvR 513/65].
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Jedoch gilt für alle staatlichen Eingriffe der allgemeine rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Mittel und Zweck (BVerfGE 16, 194, 201, 202 [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58]; 17, 108, 117 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]; 19, 342, 348) [BVerfG 15.12.1965 - 1 BvR 513/65].
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
    Jedoch gilt für alle staatlichen Eingriffe der allgemeine rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Mittel und Zweck (BVerfGE 16, 194, 201, 202 [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58]; 17, 108, 117 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]; 19, 342, 348) [BVerfG 15.12.1965 - 1 BvR 513/65].
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    a) Das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 86a StGB (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1970 - 3 StR 2/70, BGHSt 23, 267, 268) umschreibt keinen zum Tatbestand gehörenden Erfolg, so dass eine Inlandstat über § 9 Abs. 1 Var. 3 oder 4 StGB nicht begründet werden kann.

    Unter Verwenden ist jeder Gebrauch zu verstehen, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1970 - 3 StR 2/70, BGHSt 23, 267, 268 f.).

  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    b) Der Bundesgerichtshof hatte im Jahre 1970 in einem Fall, in dem ein Künstler Plastik-Sparschweine mit den Farben der Bundesrepublik und mit einem Hakenkreuz bemalt und Kunstsammlungen angeboten hatte, eine Tatbestandsrestriktion allerdings zunächst noch abgelehnt und die Auffassung vertreten, dass das Verwenden gemäß § 86a StGB im weitesten Sinne auszulegen sei und auch durch eine kritische Absicht des Täters nicht ausgeschlossen werde (BGHSt 23, 267).

    In einer unveröffentlichten Folgeentscheidung zu dem BGHSt 23, 267 zugrunde liegenden Ausgangsfall der bemalten Plastik-Sparschweine hat der Senat mit Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/71 I - in Anwendung der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung angenommen, dass die Verwendung des Hakenkreuzes auf diesen Gegenständen dem Tatbestand des § 86a StGB nicht unterfalle, weil es deutlich erkennbar in kritisch abwertendem Sinne verwendet werde und somit dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufe.

  • OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97

    Hakenkreuze in Computerspielen

    Dieser Schutzzweck wäre nicht ausreichend berücksichtigt, wenn man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens abhängig machen würde, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267 f.; BGHSt 25, 30 f.).

    Eine verfassungsgefährdende Absicht oder ein Bekenntnis zu der betreffenden Organisation verlangt der Vorsatz nicht (BGHSt 23, 267; BGHSt 25, 30).

  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Das abgebildete Hakenkreuz stellt zweifelsfrei ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation, nämlich der NSDAP, im Sinne des § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB dar (vgl. nur BGH, Urt. vom 25.04.1979 - 3 StR 89/79 = NJW 1979, 1555 = DB 1979, 1034 = MDR 1979, 686 = DRiZ 1979, 254 = EBE/BGH 1979, 205; 29.05.1970 - 3 StR 2/70 = NJW 1970, 1693; 23.07.1969 - 3 StR 326/68 = BGHSt 23, 64 = NJW 1969, 1970 = MDR 1969, 944), das der Angeklagte mit dem Einstellen auf seinem Instagram-Account einer unbestimmten Vielzahl von Personen zugänglich machte und damit öffentlich verwendete.
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Er wäre sicherlich nicht ausreichend berücksichtigt, wollte man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer mit der Verwendung verbundenen verfassungsfeindlichen Absicht, namentlich dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens, abhängig machen, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267, 268).

    Das ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des Absatzes 1 wie aus Absatz 3, für den es bei einer Auslegung des Absatzes 1 im Sinne eines konkreten Gefährdungstatbestandes kaum einen Anwendungsbereich gäbe (vgl. auch BGHSt 23, 267, 268).

    Diese Auslegung geht, insoweit in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats in BGHSt 23, 267, davon aus, dass Kennzeichen der in § 86a StGB bezeichneten Art leicht den politischen Frieden stören können, und bestimmt von daher den allgemeinen Schutzzweck des Gesetzes; sie zieht darüber hinaus eine einschränkende Folgerung für Ausnahmefälle einer Kennzeichenverwendung, in denen dieser Schutzzweck ersichtlich nicht verletzt wird.

  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Mit der als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Strafrechtsnorm (vgl. BGHSt 23, 267 ; 25, 30 ) will der Gesetzgeber auch Gefährdungen durch Symbolgebrauch entgegentreten, der nicht von solchen Organisationen selbst ausgeht, aber mit ihnen in Verbindung gebracht werden und dadurch unterstützend für diese Organisationen wirken kann.
  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese

    Verwenden bedeutet dabei den wahrnehmbaren Gebrauch des Kennzeichens (vgl. BGHSt 23, 267, 268 = NJW 1970, 1693; KG NJW 1999, 3500, 3502; München NStZ 2007, 97; Fischer, StGB, § 86a Rz. 14).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Denn zum einen wird § 86 a StGB allgemein als abstraktes Gefährdungsdelikt verstanden (vgl. BGHSt 23, 267, 268, 270; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 86 a Rdn. 1), so daß der Tatbestand eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens nicht voraussetzt.
  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. unter anderem BGHSt 28, 394/396; 25, 30/31; 23, 267/268; BayObLG, Urteil vom 28.2.2002 - 5St RR 355/01) bezeichnet der Begriff "Verwenden" jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen eines nationalsozialistischen Kennzeichens, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, sofern nicht einer der in § 86 Abs. 3 StGB bezeichneten Ausnahmefälle vorliegt (BGH 23, 267/269).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Der Grundsatz, wonach jedes (die weiteren Merkmale des § 86 a StGB erfüllende) irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem NS-Kennzeichen den Tatbestand erfüllt (BGHSt 23, 267), gilt als solcher nach wie vor.
  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • OVG Bremen, 25.10.2005 - 1 A 144/05

    Bildnis Abdullah Öcalans; Verwendungsverbot - Öcalan-Bildnis; PKK;

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71

    Einziehung von Gegenständen der zeitgenössischen, politisch engagierten Kunst -

  • AG Rudolstadt, 05.12.2012 - 375 Js 28454/12

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Voraussetzungen

  • OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81

    Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • LG Koblenz, 17.11.2008 - 2 Qs 87/08

    Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation:

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 176/84

    Eigenschaft einer Kaufsache im Hinblick auf bauliche Gegebenheiten ihres

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen -

  • LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09

    Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

  • VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08

    Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah

  • LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82

    Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans

  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 361/80

    Verhältnismäßigkeit des vollständigen Entzugs des wirtschaftlichen Gegenwertes

  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 412/74

    Beurteilung des Films "Liebe in drei Dimensionen" als pornographisch - Bedeutung

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