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   BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00 (1)   

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BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00 (1) (https://dejure.org/2000,1514)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2000 - 3 StR 53/00 (1) (https://dejure.org/2000,1514)
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Betrugsgelder auf Notaranderkonto

§§ 263, 27 StGB, Beihilfe zum Betrug, wenn Tätigkeit des Notars keine berufstypische, neutrale Handlung mehr ist;

§§ 263, 46 Abs. 2 StGB, Bestimmung des Schadensumfangs;

§ 70 StGB, Berufsverbot als Rechtsanwalt wegen Taten als Notar, § 23 BNotO;

§ 258 Abs. 2 StPO, kein Wiedereintritt in die Verhandlung, wenn Verfahren lediglich zur gleichzeitigen Urteilsverkündung verbunden werden

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 23 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe zum versuchten Betrug; Berechnung des Vermögensschaden einer Bank bei Sicherung von Krediten durch Grundschulden

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Unzulässige Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluß der Urteilsgründe infolge mangelnder Unanfechtbarkeit des Urteils

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Revision - Besetzung - Gericht - Besetzungseinwand - Geschäftsverteilungsplan - Zuständigkeit - Strafkammer - Wirtschaftssache - Unterbrechung - Hauptverhandlung - Betrug - Versuch - Kredit - Täuschung - Sicherung

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Gewährung des letzten Wortes - Beihilfe zum Betrug durch einen Notar - Berufsverbot gegen einen Anwalt und Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 161/00

    Betrug; Vermögensschaden; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Der Haupttäter hat die kreditgewährenden Banken jeweils über die Werthaltigkeit der zur Sicherung von Krediten dienenden Grundstücke getäuscht und sie zur Bewilligung und Auszahlung von unzureichend gesicherten Krediten veranlaßt (zum Vermögensschaden bei durch Grundschulden abgesicherten Krediten vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00 m.w.Nachw.), um die durch die Überfinanzierung freien Geldbeträge für sich zu verwenden.

    Danach liegt es nicht fern, daß das Darlehen im Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Darlehensauszahlung (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00 m.w.Nachw.), durch die Grundschuld über 5, 5 Mio. DM ausreichend gesichert gewesen ist.

  • BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87

    Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88

    Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Soweit die Kammer darauf abhebt, die "Schuldeinsicht" des die Taten bestreitenden Angeklagten sei "gering", stehen dieser Erwägung zwar Bedenken entgegen (vgl. BGHR StGB § 70 I Dauer 1; StGB § 46 II Nachtatverhalten 4); diese gefährden das Berufsverbot hier aber nicht.
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Das Verfahren auf die Revision des M. gegen dieses Urteil ist beim Senat zum Aktenzeichen 3 StR 454/99 anhängig.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Die Belastung, die sich aus der Dauer eines Strafverfahrens für einen Angeklagten ergeben kann, hat das Landgericht zwar nicht ausdrücklich als weiteren selbständigen Strafzumessungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 13) genannt.
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Auch bei besonders kritischer Überprüfung der Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien (BGHSt 44, 161, 170) bestehen deshalb gegen diese Verfahrensweise hier keine Bedenken.
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Sein Tatbeitrag ist nicht als berufstypische, neutrale Handlung anzusehen (BGHR StGB § 266 I Beihilfe 3; BGH NStZ 2000, 34).
  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Er hat - ohne Einzelheiten der Betrugshandlungen zu kennen - von Anfang an gewußt, daß der Haupttäter diese Grundstücksgeschäfte zur Überfinanzierung nutzen wollte (UA S. 69), daß diese Geschäfte, an denen er mitwirkte, ausschließlich darauf abzielten, im Wege des Betruges Finanzmittel zu schöpfen (vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 3).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
    Sein Tatbeitrag ist nicht als berufstypische, neutrale Handlung anzusehen (BGHR StGB § 266 I Beihilfe 3; BGH NStZ 2000, 34).
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 419/86

    Möglichkeit des Aussprechens eines Berufsverbots für den bei Begehung der

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Sie würden durch einen möglichen Wegfall von drei Einzelstrafen und durch einen durch eine Neubewertung der Diamanten nicht ausschließbar geringeren Schuldumfang nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Demgegenüber liegt keine Wiedereröffnung der Verhandlung in Vorgängen, die - wie beispielsweise die Negativmitteilung nach § 243 Abs. 4 StPO (s. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) oder die Bekanntgabe eines Verbindungsbeschlusses zur gemeinsamen Urteilsverkündung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00, NStZ-RR 2001, 241; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) - auf die gerichtliche Sachentscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 7; vom 11. Mai 2017 - 1 StR 35/17, NStZ 2018, 290, 291; vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94, 95; vom 27. August 1992 - 4 StR 314/92, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. Juni 1988 - 3 StR 182/88, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiederentritt 4; Bock, ZStW 129 (2017), 745, 763 f.; KMR/Stuckenberg, StPO, 22. EL, § 258 Rn. 6; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 10; a.A. SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 258 Rn. 51).

    Ebenso fügt sich diese Betrachtungsweise bruchlos in die Rechtsprechung ein, wonach die reine Negativmitteilung nach § 243 Abs. 4 StPO (s. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) oder die bloße Bekanntgabe eines Verbindungsbeschlusses zur gemeinsamen Urteilsverkündung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00, NStZ-RR 2001, 241; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 258 Rn. 30) keine Wiedereröffnung der Verhandlung darstellt.

  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00

    Zulässige Änderung eines Geschäftsverteilungsplans für anhängige Verfahren -

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00 -,.
  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

    1086 Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Ebenso wie der Notar ist auch der Rechtsanwalt zur sorgfältigen Verwahrung von Geld zuständig und verpflichtet; beiden Berufen bringt die zur Abwicklung von Vermögensgeschäften Rat und Unterstützung suchende Bevölkerung Vertrauen entgegen und ist auf deren Zuverlässigkeit angewiesen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 - Pflichtverletzung 7; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00 -).
  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

    Ob nämlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; BGH wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 04.12.2001 - 1 StR 428/01

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Hat ein Beamter bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat die Möglichkeiten einer speziellen fachlichen Qualifikation genutzt, von der er auch in nichtamtlicher Eigenschaft in gefährlicher Weise Gebrauch machen könnte, so sind darauf gerichtete Berufsverbote zulässig (Hanack aaO Rdn. 33; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 70 Rdn. 3; vgl. auch BGH wistra 2000, 459 und BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 7).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 420/08

    Betrug (Schadensberechnung; negativer Vermögenssaldo; werthaltige Sicherheiten);

    Der darüber hinaus gehende Schaden der Bank kam allenfalls als verschuldete Tatauswirkung (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1, 2, 6, 7).
  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

    Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386 ; NStZ-RR 2001, 241, 242 ).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
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