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   LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 3-08 O 136/14   

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LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 3-08 O 136/14 (https://dejure.org/2015,4503)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.03.2015 - 3-08 O 136/14 (https://dejure.org/2015,4503)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 2015 - 3-08 O 136/14 (https://dejure.org/2015,4503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die Klägerin ist ein Zusammenschluss von Taxizentralen in Frankfurt, München, Dortmund, Bremen, Hamburg und anderen Städten in Deutschland. Unternehmensgegenstand ist die Förderung und Betreuung ihrer Mitgliedsunternehmen. Zu diesem Zweck betreibt die Klägerin die ...

  • verkehrslexikon.de

    Wettbewerbliches Uber-Beförderungsverbot

Kurzfassungen/Presse (15)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Uber die Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz untersagt

  • heise.de (Pressebericht, 18.03.2015)

    Verbot von UberPOP bestätigt

  • zeit.de (Pressemeldung, 18.03.2015)

    Fahrdienst: Gericht verbietet Uber deutschlandweit

  • lto.de (Kurzinformation)

    UberPOP bundesweit verboten - Ausgeubert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Uber deutschlandweit verboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Uber" die Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz untersagt

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Landgericht Frankfurt untersagt "Uber" die Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Uber: Gericht verbietet Fahrdienst Uber in ganz Deutschland

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    US-Startup "Uber" die Vermittlung von Fahrten verboten

  • haufe.de (Pressebericht)

    Entwarnung für Taxibranche - Gericht verbietet Uber das Vermitteln von Privatfahrten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Fahrdienste: Deutschlandweites Verbot für Uber

  • weka.de (Kurzinformation)

    Uber-Praxis: Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Fahrdienst-App Uber darf in der Bundesrepublik keine Fahrten mehr vermitteln

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit des Mitfahrdienstes ,,Uberpop"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Uber Pop": Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz untersagt - LG Frankfurt am Main hält Verhalten des Unternehmens für wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückweisung wegen Verspätung im frühen ersten Termin - zulässig oder "Uber-Beschleunigung"?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag auch von den Besonderheiten des jeweiligen Sachgebiets abhängig (BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Abweichendes kann nur gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn die Klägerin hinreichend deutlich macht, dass sie nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit ihrem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH WRP 2007, 775 Tz. 16 - Telefonvertrag für Individualverträge; NJW 2009, 3582 Tz. 21 - Brillenversorgung).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Schließlich ist eine eventuell verbleibende Auslegungsbedürftigkeit der Antragsformulierung zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH GRUR 2004, 696 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigt, d.h. im Absatz behindert oder stören kann (BGH NJW 2009, 2958 - E-Mail-Werbung II).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Ausnahmsweise genügt die Veränderung der tatsächlichen Umstände oder der Rechtslage, wenn noch hinzukommt, dass der Unterlassungsschuldner sich auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung (selbstverständlich) nicht erneut begehen wird (OLG Frankfurt Urteil vom 04.12.2014, 6 U 30/14).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes sind an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2006, 3490 Tz. 16 - Kontaktanzeige).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Ferner kann der Gegenstand eines Klageantrags im Wege der Auslegung anhand seiner Begründung konkretisiert werden (BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy; NJW 2008, 3711 Tz. 16 - Freundschaftswerbung im Internet).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Ferner kann der Gegenstand eines Klageantrags im Wege der Auslegung anhand seiner Begründung konkretisiert werden (BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy; NJW 2008, 3711 Tz. 16 - Freundschaftswerbung im Internet).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
    Abweichendes kann nur gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn die Klägerin hinreichend deutlich macht, dass sie nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit ihrem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH WRP 2007, 775 Tz. 16 - Telefonvertrag für Individualverträge; NJW 2009, 3582 Tz. 21 - Brillenversorgung).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

    Das ist nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur derjenige, der nach außen, also gegenüber den Fahrgästen, als Vertragspartner auftritt, auch wenn er mit der faktischen Durchführung des Transports einen anderen betraut (vgl. VGH München, Urteil vom 25. November 1982 - 11 B 80 A.922 - VRS 64, 396 ; OVG Magdeburg, Urteil vom 7. April 1998 - A 1/4 S 221/97 - juris Rn. 42; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. September 2014 - 3 Bs 175/14 - NVwZ 2014, 1528 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2015 - OVG 1 S 96.14 - juris Rn. 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 1985 - Ss 718/84 - VRS 69, 312 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. März 1996 - 2 U 126/95 - n.v.; LG Frankfurt, Urteil vom 18. März 2015 - 3-08 O 136/14 - juris Rn. 100; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Bd. I, § 2 PBefG Anm. 1 c; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Bd. I, § 2 PBefG Rn. 5; Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Aufl. 2013, § 2 PBefG Rn. 2; Bauer, Personenbeförderungsgesetz, § 2 Rn. 3; Heinze, Personenbeförderungsgesetz, § 2 PBefG Anm. 2).
  • LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels

    Außerdem vermitteln beide Parteien jedenfalls auch Taxifahrten in Stuttgart, so dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen beiden Parteien vorliegt, zumal die Wettbewerber nicht einmal zwingend auf derselben Handelsstufe tätig sein müssen (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 18.03.2015 - 3-08 O 136/14 -).
  • AG München, 31.03.2016 - 1117 OWi 254 Js 225568/15

    Taxi ohne Genehmigung

    c) Kein Verstoß gegen europäisches Recht Hinsichtlich der Frage, ob das PBefG und damit der gegenständliche Bußgeldbescheid gegen die Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit verstoße, wird zunächst vollumfänglich Bezug genommen auf die Ausführungen des LG Frankfurt in seinem Urteil vom 18.03.2015, Az. 3-08 O 136/14, denen sich das Gericht anschließt.
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