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   LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15   

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https://dejure.org/2016,42226
LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15 (https://dejure.org/2016,42226)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.06.2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15 (https://dejure.org/2016,42226)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15 (https://dejure.org/2016,42226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Der "Größte" muss wenigstens den größten Umsatz haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Europas größter Hersteller muss sich jedenfalls am Umsatz messen lassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung "Europas größter Hersteller" irreführend bi objektiv geringem Umsatz

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
    Die Verwendung des bestimmten Artikels wird nämlich vom Verkehr in der Regel als Hinweis auf eine Spitzenstellung des so beworbenen Produkts verstanden (BGH GRUR 2013, 649 Tz, 28 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13

    Wettbewerbsverstoß: Nachweis einer unberechtigten Spitzenstellungswerbung - Wir

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Klägers besteht dagegen kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (BGH GRUR 2015, 186 - wir zahlen Höchstpreise).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
    Die Marktführerschaft wird in erster Linie aus dem Marktanteil abgeleitet, der sich wiederrum vorrangig anhand des Umsatzes ermitteln lässt (BGH GRUR 2012, 1053 Tz. 23 - Marktführersport).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
    Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift bei einer gewissen räumlichen Trennung - wie hier - gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst wird oder nicht, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW 2005, 2229, 2230 - Internet-Versandhandel).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
    Richtet sich - wie hier die Werbung der Beklagten - an verschiedene Verkehrskreise - Vertriebspartner der Beklagten und Verbraucher - reicht die Irreführung in einem dieser Verkehrskreise aus, um dem Antrag auf Unterlassung wegen Irreführung insgesamt stattzugeben (BGH GRUR 2004, 244, 246 - Marktführerschaft).
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