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LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.06.2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15 (https://dejure.org/2016,42226)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 3-08 O 69/15, 3-8 O 69/15 (https://dejure.org/2016,42226)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Wettbewerbsverstoß durch Alleinstellungswerbung eines Fensterherstellers
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DIE BESTEN FENSTER
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Der "Größte" muss wenigstens den größten Umsatz haben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Europas größter Hersteller muss sich jedenfalls am Umsatz messen lassen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung "Europas größter Hersteller" irreführend bi objektiv geringem Umsatz
Sonstiges
- wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
Die Verwendung des bestimmten Artikels wird nämlich vom Verkehr in der Regel als Hinweis auf eine Spitzenstellung des so beworbenen Produkts verstanden (BGH GRUR 2013, 649 Tz, 28 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil). - BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
Wettbewerbsverstoß: Nachweis einer unberechtigten Spitzenstellungswerbung - Wir …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Klägers besteht dagegen kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (BGH GRUR 2015, 186 - wir zahlen Höchstpreise). - BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10
Marktführer Sport
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
Die Marktführerschaft wird in erster Linie aus dem Marktanteil abgeleitet, der sich wiederrum vorrangig anhand des Umsatzes ermitteln lässt (BGH GRUR 2012, 1053 Tz. 23 - Marktführersport). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift bei einer gewissen räumlichen Trennung - wie hier - gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst wird oder nicht, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW 2005, 2229, 2230 - Internet-Versandhandel). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15
Richtet sich - wie hier die Werbung der Beklagten - an verschiedene Verkehrskreise - Vertriebspartner der Beklagten und Verbraucher - reicht die Irreführung in einem dieser Verkehrskreise aus, um dem Antrag auf Unterlassung wegen Irreführung insgesamt stattzugeben (BGH GRUR 2004, 244, 246 - Marktführerschaft).