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   LG Frankfurt/Main, 10.09.2013 - 3-09 O 96/13   

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https://dejure.org/2013,23704
LG Frankfurt/Main, 10.09.2013 - 3-09 O 96/13 (https://dejure.org/2013,23704)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.09.2013 - 3-09 O 96/13 (https://dejure.org/2013,23704)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. September 2013 - 3-09 O 96/13 (https://dejure.org/2013,23704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer Stimmabgabe in der Gläubigerversammlung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft

  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Untersagung der Stimmabgabe für einen Insolvenzplan wegen Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ("Suhrkamp")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Landgericht Frankfurt untersagt der Suhrkamp-Familienstiftung die Zustimmung zum Sanierungsplan.

  • zeit.de (Pressebericht, 10.09.2013)

    Umwandlung in Aktiengesellschaft: Suhrkamps Insolvenzplan steht vor dem Scheitern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp Verlag - Familienstiftung darf Sanierungsplan nicht zustimmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung im Suhrkamp-Verfahren: Landgericht Frankfurt untersagt der Suhrkamp-Familienstiftung die Zustimmung zum Sanierungsplan

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.09.2013)

    Niederlage für Ulla Unseld-Berkéwicz: Gericht stoppt Suhrkamp-Sanierung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.09.2013)

    Konflikt um Suhrkamp: Feinde, die es ganz genau wissen wollen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Schutzschirmverfahren kann ein Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht darstellen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp: Unseld erhält Stimmverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zustimmung zur Umwandlung der Suhrkamp-Familienstiftung in eine Aktiengesellschaft - Landgericht Frankfurt untersagt Suhrkamp-Familienstiftung die Zustimmung zum Sanierungsplan

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzplanverfahren im Wege des einstweiligen Rechtschutzes setzt entsprechenden Gesellschafterbeschluss einer GmbH & Co. KG voraus

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO §§ 225a, 217 Satz 2; BGB § 1004
    Untersagung der Stimmabgabe für einen Insolvenzplan wegen Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ("Suhrkamp")

  • andres-schneider.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Flucht nach vorn in die Insolvenz - funktioniert Suhrkamp? (RA Dr. Andreas Möhlenkamp; BB 2013, 2828-2831)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1831
  • NZI 2013, 986
  • NZG 2013, 1315
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13

    Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im

    Die notwendige gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans bietet den Beschwerdeführern die Möglichkeit, sowohl ihre einfachrechtlichen Einwände gegen den Insolvenzplan als auch ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelung des Insolvenzplanverfahrens einschließlich der Rechtsschutzbeschränkungen vorzutragen und die - auch im Schrifttum (vgl. nur Brinkmann, WM 2011, S. 97 ; Fischer, NZI 2013, S. 513; Fölsing, ZInsO 2013, S. 1325; Landfermann, WM 2012, S. 821 ; Madaus, ZGR 2011, S. 749 ; Karsten Schmidt, ZIP 2012, S. 2085; vgl. ferner LG Frankfurt am Main, ZIP 2013, S. 1831, Rn. 67 ff. bei juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) - kontroverse Beurteilung der durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl I S. 2582) erfolgten Änderungen der Insolvenzordnung einer fachgerichtlichen Klärung zuzuführen.
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Die Zwangsvollstreckung der Verfügungsklägerin aus dem am 10. September 2013 verkündeten Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (3/9 O 96/13) wird auf den Antrag der Verfügungsbeklagten unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags bis zum Erlass des Urteils im zweiten Rechtszug gegen Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten in Höhe von 100.000,00 EUR einstweilen eingestellt.
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12

    Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer

    Ob die Fälligstellung des Gewinnauszahlungsanspruchs der Klägerin bei Verweigerung eines Rangrücktritts (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.8.2013, 3-09 O 78/13) sowie das Betreiben der Insolvenzverfahren (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.09.2013, 3-09 O 96/13) pflichtwidrig waren, wie die Beklagte angesichts ihres insoweit abweichenden Verhaltens und der ihre Rechte deutlich einschränkenden Regelungen des vorgelegten Insolvenzplans meint, kann nämlich angesichts der sonstigen Pflichtverletzungen der Klägerin gleichermaßen dahinstehen.
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