Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 3-10 O 42/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Täuschung über eine vermeintliche Stellung als Sponsor eines Festivals
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verlosung von Eintrittskarten für ein Festival - Keine Markenrechtsverletzung und keine Täuschung über Stellung als Sponsor
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nennung fremder Marke bei Gewinnspiel
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Markenrecht: Markennutzung bei Gewinnspielen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gewinnspiel mit Auslobung zuvor erworbener Veranstaltungstickets zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewinnspiel mit Auslobung zuvor erworbener Veranstaltungstickets zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nennung von fremden Marken bei Gewinnspiel erlaubt
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Markenrecht: Ist das Nennen fremder Marken im Rahmen von Gewinnspielen erlaubt?
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)
Fremde Marke darf im Rahmen eines Gewinnspiels genannt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Fremde Marke darf im Rahmen eines Gewinnspiels genannt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nennung fremder Marke bei Gewinnspiel ist zulässig
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Nennung von fremden Marken bei Gewinnspiel zulässig
- rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)
Zur Nennung von Musikfestival bei Gewinnspiel
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 3-10 O 42/13
- OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 6 U 177/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 6 U 177/13
Verwendung einer fremden Marke im Rahmen einer Gewinnspielwerbung
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, verkündet am 5.7.2013, zugestellt am 15.7.2013, (Az.: 3-10 O 42/13) die Beklagte zu verurteilen,.