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   LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 3-10 O 82/18   

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LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 3-10 O 82/18 (https://dejure.org/2019,62505)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2019 - 3-10 O 82/18 (https://dejure.org/2019,62505)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2019 - 3-10 O 82/18 (https://dejure.org/2019,62505)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 10 O 82/18
    Eine Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der eine Zusammenfassung einer Vielzahl von Einzelverstößen von vornherein ausgeschlossen wird, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Vertragsstraferechts unvereinbar und daher nach § 307 II Nr. 1 BGB grds. unwirksam, falls nicht besondere Umstände vorliegen, die die Unangemessenheit der Benachteiligung ausschließen (vgl. nur BGHZ 121, 13 (18) - Fortsetzungszusammenhang; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10, BeckRS 2011, 04596; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 37. Aufl. 2019, UWG § 12 Rn. 1.222; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 39).
  • OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10

    Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 10 O 82/18
    Eine Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der eine Zusammenfassung einer Vielzahl von Einzelverstößen von vornherein ausgeschlossen wird, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Vertragsstraferechts unvereinbar und daher nach § 307 II Nr. 1 BGB grds. unwirksam, falls nicht besondere Umstände vorliegen, die die Unangemessenheit der Benachteiligung ausschließen (vgl. nur BGHZ 121, 13 (18) - Fortsetzungszusammenhang; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10, BeckRS 2011, 04596; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 37. Aufl. 2019, UWG § 12 Rn. 1.222; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 39).
  • OLG Köln, 15.06.2010 - 19 U 53/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe "unter Ausschluss des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 10 O 82/18
    Eine Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der eine Zusammenfassung einer Vielzahl von Einzelverstößen von vornherein ausgeschlossen wird, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Vertragsstraferechts unvereinbar und daher nach § 307 II Nr. 1 BGB grds. unwirksam, falls nicht besondere Umstände vorliegen, die die Unangemessenheit der Benachteiligung ausschließen (vgl. nur BGHZ 121, 13 (18) - Fortsetzungszusammenhang; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10, BeckRS 2011, 04596; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 37. Aufl. 2019, UWG § 12 Rn. 1.222; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 39).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 6 U 91/19

    Unwirksamkeit eines wegen einer Markenverletzung geschlossenen

    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.4.2019 (Az.: 3-10 O 82/18) - den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 16.500,- ? zu zahlen.
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