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   OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 - 14/12 (REV), 1 Ss 29/12, 3 - 14/12 (REV) - 1 Ss 29/12   

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https://dejure.org/2012,8837
OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 - 14/12 (REV), 1 Ss 29/12, 3 - 14/12 (REV) - 1 Ss 29/12 (https://dejure.org/2012,8837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2012 - 3 - 14/12 (REV), 1 Ss 29/12, 3 - 14/12 (REV) - 1 Ss 29/12 (https://dejure.org/2012,8837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2012 - 3 - 14/12 (REV), 1 Ss 29/12, 3 - 14/12 (REV) - 1 Ss 29/12 (https://dejure.org/2012,8837)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Körperverletzung, Notwehr, Strafverfahren, Fotograf,

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufdringlichen Paparazzi darf der unbedarfte, angeklagte Bürger schon mal "auf die Mütze geben” / Zum Tatbestand der Notwehr bzw. des Verbotsirrtums

  • openjur.de

    §§ 32, 224 Abs. 1 Nr. 2, 223 Abs. 1 StGB; §§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 22 KunstUrhG
    Notwehr des Angeklagten gegen Fotografieren vor dem Gerichtssaal

  • Justiz Hamburg

    § 32 StGB, § 223 Abs 1 Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
    Körperverletzung zum Nachteil eines Pressefotografen: Notwehr des Angeklagten gegen Fotografieren vor dem Gerichtssaal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erfüllung des Tatbestands der gefährlichen Körperverletzung durch Schlagen mit der Hand gegen eine von einem Pressefotografen vor dessen Gesicht gehaltene Kamera; Abgrenzung zwischen einer Verletzung des Kunsturheberrechtsgesetzes und einem Eingriff ...

  • kanzlei.biz

    Paparazzi und Kleinkriminelle

  • kanzlei-wienen.de (Kurzinformation und Volltext)

    Notwehr: Angeklagter schlägt gegen Kamera des Pressefotografen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Notwehr: Angeklagter schlägt gegen Kamera des Pressefotografen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwehr des Angeklagten gegen Fotografieren vor dem Gerichtssaal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Notwehr gegen Paparazzo

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fotografen müssen mit Haue rechnen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Notwehr gegen den Fotografen "einer großen deutschen Boulevard-Zeitung”…

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Notwehr gegen Pressefotografen - Ein Schlag auf ein Kameraobjektiv eines Pressefotografen zur Unterbindung der Fotografie kann eine Notwehr sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Körperliche Notwehr gegenüber aufdringlichem Presse-Fotografen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Fotografieren kann eine Notwehrlage begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil vom 05.06.1973 (BVerfGE 35, 202-245 - Lebach-Urteil) dazu ausgeführt:.

    Das Informationsinteresse wird regelmäßig umso stärker sein und in der Abwägung an Gewicht gewinnen, je mehr die Straftat sich von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt, etwa aufgrund der Art der Begehung oder der Besonderheit des Angriffsobjekts (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
    Das Herstellen eines Bildes stellt aber nach allgemeiner Ansicht der Rechtsprechung einen Eingriff in das sich aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG ergebene allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar, weil bereits mit der Anfertigung des Bildes in das Selbstdarstellungsrecht des Betroffenen eingegriffen, das Bildnis in der konkreten Form der Kontrolle und Verfügungsgewalt des Abgebildeten entzogen wird (Dreier/Schulze, 2. Aufl. 2006, § 22 KunstUrhG Rn. 13 m.w.N.; Götting in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 22 KunstUrhG Rn. 5 und 35 m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1982, 123).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
    Die zentrale verfassungsrechtliche Bedeutung des Persönlichkeitsrechts verlangt neben der Rücksicht auf den unantastbaren innersten Lebensbereich (vgl. BVerfGE 32, 373 (379) mit weiteren Nachweisen) die strikte Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: Der Einbruch in die persönliche Sphäre darf nicht weiter gehen, als eine angemessene Befriedigung des Informationsinteresses dies erfordert, und die für den Täter entstehenden Nachteile müssen im rechten Verhältnis zur Schwere der Tat oder ihrer sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
    Zugunsten des betroffenen Angeklagten ist dabei zu berücksichtigen, dass er sich in einem Strafverfahren regelmäßig in einer für ihn ungewohnten und belastenden Situation befindet, weil er etwa zur Anwesenheit verpflichtet ist und es gerade für ihn durchaus zu möglichen Prangerwirkungen oder Beeinträchtigungen seines Anspruchs auf Vermutung der Unschuld sowie auch einer späteren Resozialisierung kommen kann (KG, Urt. v. 17.09.2010 Abs. 18 - juris; BVerfG NJW 2008, 977).
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17

    Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der

    Hinsichtlich des allein noch streitgegenständlichen Bildnisses hat der Kläger in erster Instanz die Ansicht vertreten, dass es sich um die unzulässige Anfertigung von Fotos aus seiner Privatsphäre gehandelt habe und es ein im Nachgang an OLG Hamburg v. 03.04.2012 - 3-14/12, AfP 2012, 392 in solchen Fällen anzuerkennendes Notwehr-/Nothilferecht konterkarieren würde, wenn man schon dessen berechtigte Ausübung als zeitgeschichtliches Ereignis i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG bewerten würde.

    Dieses ist zwar grundsätzlich als notwehrfähiges Rechtsgut zum Schutz des Rechts am eigenen Bild anerkannt (mit Nuancen im Detail BGH v. 23.01.2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599 Tz. 5; OLG Hamburg v. 04.04.2012 - 3 -14/12, AfP 2012, 392; OLG Düsseldorf v. 15.10.1993 - 2 Ss 175/93 - 65/93 II - 2 Ws 214/93, NJW 1994, 1971; OLG Karlsruhe v. 01.10.1981 - 1 Ss 200/81, NStZ 1982, 123; LG Frankfurt/Oder v. 25.06.2013 - 16 S 251/12, NJW-RR 2014, 159; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap 7 Rn. 37 ff.; Soehring , in Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 9 Rn 12 f.; MüKo-BGB/ Grothe , 5. Aufl. 2016, § 227 Rn. 7/9; Palandt/ Ellenberger , BGB, 77. Aufl. 2018, § 227 Rn. 3; Perron , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 32 Rn. 5a; für Lösung über § 229 - 231 BGB aber Helle , a.a.O., S. 87 f.).

  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Es ist auch bereits dann verletzt, wenn das Bild angefertigt wird, nicht erst, wenn es verbreitet wird, weil bereits mit der Anfertigung des Bildes in das Selbstdarstellungsrecht des Betroffenen eingegriffen, das Bildnis in der konkreten Form der Kontrolle und Verfügungsgewalt des Abgebildeten entzogen wird (OLG Hamburg, Beschluss vom 05.04.2012, 1 Ss 29/12; BGH NStZ 2003, 599; Münchener Kommentar zum StGB, aaO, § 32, Rz. 93).
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

    Dieses ist zwar grundsätzlich als notwehrfähiges Rechtsgut zum Schutz des Rechts am eigenen Bild anerkannt (mit Nuancen im Detail BGH v. 23.01.2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599 Tz. 5; OLG Hamburg v. 04.04.2012 - 3 -14/12, AfP 2012, 392; OLG Düsseldorf v. 15.10.1993 - 2 Ss 175/93 - 65/93 II - 2 Ws 214/93, NJW 1994, 1971; OLG Karlsruhe v. 01.10.1981 - 1 Ss 200/81, NStZ 1982, 123; LG Frankfurt/Oder v. 25.06.2013 - 16 S 251/12, NJW-RR 2014, 159; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap 7 Rn. 37 ff.; Soehring , in Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 9 Rn 12 f.; MüKo-BGB/ Grothe , 5. Aufl. 2016, § 227 Rn. 7/9; Palandt/ Ellenberger , BGB, 77. Aufl. 2018, § 227 Rn. 3; Perron , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 32 Rn. 5a; für Lösung über § 229 - 231 BGB aber Helle , a.a.O., S. 87 f.).
  • OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 120/17

    Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Auseinandersetzung eines

    Dieses ist zwar grundsätzlich als notwehrfähiges Rechtsgut zum Schutz des Rechts am eigenen Bild anerkannt (mit Nuancen im Detail BGH v. 23.01.2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599 Tz. 5; OLG Hamburg v. 04.04.2012 - 3 -14/12, AfP 2012, 392; OLG Düsseldorf v. 15.10.1993 - 2 Ss 175/93 - 65/93 II - 2 Ws 214/93, NJW 1994, 1971; OLG Karlsruhe v. 01.10.1981 - 1 Ss 200/81, NStZ 1982, 123; LG Frankfurt/Oder v. 25.06.2013 - 16 S 251/12, NJW-RR 2014, 159; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap 7 Rn. 37 ff.; Soehring , in Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 9 Rn 12 f.; MüKo-BGB/ Grothe , 5. Aufl. 2016, § 227 Rn. 7/9; Palandt/ Ellenberger , BGB, 77. Aufl. 2018, § 227 Rn. 3; Perron , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 32 Rn. 5a; für Lösung über § 229 - 231 BGB aber Helle , a.a.O., S. 87 f.).
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