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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07   

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https://dejure.org/2007,29484
OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 (https://dejure.org/2007,29484)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 (https://dejure.org/2007,29484)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 (https://dejure.org/2007,29484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht auf Besitz von geringen Mengen Marihuana; Durchsuchung eines Beschuldigten zum Zwecke der Eigensicherung von Polizeibeamten; Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots bei der Verfolgung von Straftaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung, Verwertungsverbot bezüglich aufgefundener Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 12
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
    Dieses Grundrecht verbürgt dem Einzelnen mit Blick auf die Menschenwürde einen elementaren Lebensraum, in den nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2, 3 GG eingegriffen werden darf (BVerfGE 89, 1, 12; 51, 97, 110; Papier a.a.O. Rdnr. 1).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang betont, dass diese Vorschriften bei Cannabisprodukten wegen der geringen Schuld des Täters im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Übermaßverbot erforderlich sind, da das öffentliche Interesse an einer Bestrafung in diesen Fällen in aller Regel gering ist (BVerfG, NJW 1994, 1577, 1582 f).
  • LG Kaiserslautern, 02.06.2006 - 8 Qs 13/06

    Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht des Erwerbs und Besitzes von

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
    Nach allem überwiegt eindeutig das Schutzinteresse aus Art. 13 GG gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates im konkreten Fall (vgl. LG Freiburg, StV 2000, 14 f; LG Kaiserslautern, StV 2007, 71 f).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
    (LG Stuttgart, NStE § 105 StPO Nr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 49 Aufl., § 105 StPO, Rdnr. 1; vgl. BGHSt 34, 397, 400).
  • LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99

    Strafprozeßrecht: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
    Nach allem überwiegt eindeutig das Schutzinteresse aus Art. 13 GG gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates im konkreten Fall (vgl. LG Freiburg, StV 2000, 14 f; LG Kaiserslautern, StV 2007, 71 f).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
    Dieses Grundrecht verbürgt dem Einzelnen mit Blick auf die Menschenwürde einen elementaren Lebensraum, in den nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2, 3 GG eingegriffen werden darf (BVerfGE 89, 1, 12; 51, 97, 110; Papier a.a.O. Rdnr. 1).
  • AG Kehl, 29.04.2016 - 2 Cs 303 Js 19062/15

    Strafbefehlsverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln:

    Der Betroffene muss deshalb darüber informiert werden, dass die Maßnahme nur durchgeführt werden kann, wenn er damit einverstanden ist, eine zwangsweise Durchsetzung nicht in Betracht kommt und die Verweigerung der Zustimmung keinerlei negativen Konsequenzen für ihn hat, weil andernfalls wegen des Machtgefälles zwischen Staat und Bürger ein Betroffener eher geneigt sein wird, in eine Maßnahme einzuwilligen, die er sonst abgelehnt hätte, wodurch eine latente Missbrauchsgefahr bestehen würde, unter Umgehung der gesetzlichen Voraussetzungen, den Betroffenen zu einer Einwilligung in die angestrebte Maßnahme zu bewegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.10.2003, Az. 2 BvR 1500/03, veröffentlicht bei juris.de; OLG Hamburg StV 2008, 12; LG Hamburg StV 2011, 528; LG Bremen StV 2005, 318; LG Saarbrücken StV 2003, 434; LG Stuttgart, Beschluss vom 02.12.1988, Az. 11 Qs 37/88, veröffentlicht bei juris.de; Bruns in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 105, Rn. 1; Tsambikakis in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2014, § 105, Rn. 2 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Auflage 2015, § 105, Rn. 1; Hegmann in Beck'scher Online-Kommentar StPO, 23. Edition, Stand 16.11.2015, § 105, Rn. 2).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16

    Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt

    Andernfalls kann nicht von einer Wirksamkeit der Einwilligung ausgegangen werden (vgl. OLG Hamburg, StV 2008, 12, Rn. 11; Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl. 2016, § 105, Rn. 1).
  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    4 St 18/90">NStZ 1990, 395; OLG Hamburg, Urteile vom 12. Juni 2002, II - 19/02 - 1 Ss 25/02,OLGSt BtMG § 29 Nr. 10 und 23. März 2007, 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07, StV 2008, 12.

    b) Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise aber dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Urteile vom 12. Juni 2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02 -, juris Rn. 11, und 23. März 2007 - 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 -, juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 25. September 2012 - [4] 161 Ss 180/12 [238/12] -).

  • LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09

    Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung: Verdacht auf Vorhandensein einer

    Hieraus konnten sie lebensnah schließen, dass hier Marihuana konsumiert wurde und möglicherweise noch eine weitere Marihuanamenge im für den Eigenkonsum erforderlichen Umfang vorhanden sein konnte (Hanseatisches Oberlandesgericht StV 2008, 12 f).
  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 5 RVs 54/13

    Wirksamkeit der Einwilligung in Durchsuchungsmaßnahmen - Kein allgemeines

    Eine derartige qualifizierte Belehrung erweist sich nach gefestigter Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - nur dann als notwendig, wenn eine zwangsweise Durchsetzung der Durchsuchung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - 2 BvR 1500/03 - OLG Hamburg, StV 2008, 12 ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 28. April 2003 - 8 Qs 70/03 - LG Hamburg, StV 2011, 528; Meyer-Goßner, a.a.O., § 105 Rdnr. 1).
  • AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2015 - (284b Cs) 274 Js 5378/13

    Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung - Verkennung des

    Dies gilt hier auch im Hinblick auf die recht geringe Aussagekraft der Wahrnehmung des Geruchs von Cannabis, die laut OLG Hamburg (StV 2008, 12; so auch LG Hamburg StRR 2009, 402 - nach juris -) eine richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung ohne konkrete - hier fehlende - Hinweise auf das Vorliegen einer größeren Drogenmenge nicht ohne Weiteres erlauben würde.
  • LG Hamburg, 02.11.2022 - 711 Ns 45/22

    Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung einer Wohnung

    Angemerkt sei darüber hinaus, dass die Staatsanwältin vorliegend auch nur von dem Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ausgegangen ist und nicht von einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und eine Wohnungsdurchsuchung regelmäßig dann nicht rechtmäßig ist, wenn konkrete Hinweise auf größere Mengen von Betäubungsmitteln nicht vorliegen (vgl. Urteil des OLG Hamburg vom 23. März 2007, 3-4/07 (REV) 1 Ss 5/07, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16 Js 240513/16

    Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt

    Andernfalls kann nicht von einer Wirksamkeit der Einwilligung ausgegangen werden (vgl. OLG Hamburg, StV 2008, 12, Rn. 11; Meyer-Goßner, StPO, 59. Aufl. 2016, § 105, Rn. 1).
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   OLG Hamburg, 05.03.2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07   

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https://dejure.org/2007,35002
OLG Hamburg, 05.03.2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 (https://dejure.org/2007,35002)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 (https://dejure.org/2007,35002)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2007 - 3 - 4/07 (REV), 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 (https://dejure.org/2007,35002)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.06.1929 - I 275/29

    Was ist in §§ 337, 344 Abs. 1 StPO. unter dem "Urteil" zu verstehen?

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2007 - 3-4/07
    Ein Rechtsmittel, das lediglich die Begründung eines Urteils angreift und allein durch diesen Angriff eine Rechtsfrage zu erneuter Entscheidung bringen will, ist unzulässig (RGSt 63, 184 f; Meyer-Goßner, StPO Vor § 296 StPO Rdnr. 16; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 333 Rdnr. 20 m.w.N.).
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