Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 10.03.2004

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 17.01.2006 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03   

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https://dejure.org/2006,25921
LG Frankfurt/Main, 17.01.2006 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03 (https://dejure.org/2006,25921)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.01.2006 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03 (https://dejure.org/2006,25921)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03 (https://dejure.org/2006,25921)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 327a ff
    Bestimmung der Barabfindung nach Squeeze out bei bestehendem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nur nach Kapitalisierung der Garantiedividende bzw. Börsenkurs ("MAN Roland Druckmaschinen AG")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 854
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11

    Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu

    Entscheidend für die Frage, ob ein beobachteter Börsenkurs als Untergrenze für die Abfindung eine Rolle spielt, ist die realistische Möglichkeit des Minderheitsaktionärs, ohne die unternehmerische Maßnahme seine Aktien zu diesem Kurs verkaufen zu können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2010 - 5 W 32/09, Juris Rdn. 25; OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 31 Wx 41/05, Juris Rdn. 22 ff.; LG Frankfurt, ZIP 2006, 854).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 11/11

    Berechnung der Höhe der Barabfindung im Squeeze-out-Verfahren; Maßgeblichkeit des

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der Barwert der Ausgleichszahlungen jedenfalls dann Grundlage für die Barabfindung eines späteren Squeeze-outs sein könne, wenn von einer unbegrenzten Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugehen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2010, 5 W 32/09, NZG 2010, 664, m. w. Nachw.; LG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2006, 3-5 O 74/03, ZIP 2006, 854; Leyendecker, NZG 2010, 927).
  • LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 5 O 203/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Eurohypo AG

    An ihrer bisher geäußerten Auffassung (seit Beschl. vom 17.01.2006 - 3-5 O 74/03 - AG 2006, 757) geäußerten Auffassung, dass der für den durchschnittlichen Börsenkurs maßgebliche Referenzzeitraum der Zeitraum von drei Monaten vor der die Strukturmaßnahme beschließenden Hauptversammlung sei und nicht der Zeitraum vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme, hält die Kammer nicht mehr fest.
  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2010 - 5 O 72/09

    Squeeze-out RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG

    Die Kammer hat mit dem Beschluss vom 14.9.2009 -- 3-05 0 203/07 ihre bisherige Auffassung (seit Beschl. vom 17.01.2006 - 3-5 0 74/03 -- AG 2006,..- 57) aufgegeben, dass der für den durchschnittlichen Börsenkurs maßgebliche Referenzzeitr um der Zeitraum von drei Monaten vor der die Strukturmaßnahme beschließenden Hauptverisammlung sei und nicht der Zeitraum vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme.
  • LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05

    Squeeze-out DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG

    Trotz der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Koppensteiner KölnKomm AktG 3. Aufl. § 305 Rz. 104 f m. w. Nachw. zum Streitstand)-folgt die Kammer der neueren überwiegenden Rechtsprechung (im Anschluss an BGHZ 147, 108, 118= AG 2001, 417, 419; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Frankfurt am Main AG 2003, 581; OLG Stuttgart AG 2004, 43 = BeckRS 2003 09692; so auch bereits Kammerbeschlüsse vom 17.1.2006 -- 3-05 0 74/03 und 2.5.2006 -- 3-05 0 160/04-) wonach der Stichtagskurs bestimmt wird nach dem Wert des Börsenkurses des Tages, an dem die Hauptversammlung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an den Hauptaktionär gegen Barabfindung zustimmt.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 10.03.2004 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03   

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https://dejure.org/2004,30875
LG Frankfurt/Main, 10.03.2004 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03 (https://dejure.org/2004,30875)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03 (https://dejure.org/2004,30875)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3-5 O 74/03, 3-05 O 74/03 (https://dejure.org/2004,30875)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 808
  • NZG 2004, 425
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 12.10.2005 - 3Z BR 238/04

    Squeeze-out Hypo Real Estate Bank

    Zwar hält eine verbreitete Meinung den Antrag nach § 327f Abs. 2 AktG a. F. jedenfalls dann für unzulässig, wenn die verfahrensauslösende Maßnahme bei Antragstellung noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist (so LG Berlin NZG 2003, 930; LG Frankfurt a. M. ZIP 2004, 808; LG Dortmund DB 2005, 380; MünchKomm-AktGNolhard § 17 SpruchG Rn. 4; Wasmann DB 2003, 1559; Hüffer AktG 6. Aufl. § 17 SpruchG Rn. 41. Denn die Vorschrift spreche in Satz 1 ausdrücklich von "antragsberechtigt", was als Zulässigkeitsvoraussetzung aufzufassen sei (vgl. OLG Stuttgart AG 2005, 301 m.w.N.).

    Ein aktienrechtliches Spruchverfahren kennt nur einen einzigen festzusetzenden Wert (vgl. LG Frankfurt a. M. ZIP 2004, 808/809 mit zust. Anm. Geyrhalter/Zirngibl DStR 2004, 1842).

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