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LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 3-8 O 185/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 3-8 O 185/12
- OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 8 O 185/12
Die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Reiseversicherungsvertrags auf "Opt-in" Basis bedeutet, dass das Buchungssystem der Beklagten so gestaltet sein muss, dass der Verbraucher tätig werden und ein Klick oder Häkchen setzen muss, das als Annahmeerklärung zu werten ist, wenn er das Angebot auf Abschluss eines Reiseversicherungsvertrags annehmen will (BGH NJW 2008, 3055 Tz. 27 - "Opt-in"-Klausel für Werbung per E-Mail).Hierzu zählt das Markieren eines Feldes oder das Anklicken einer Schaltfläche auf einer Internetseite (BGH NJW 2008, 3055 Tz. 28 und 29).