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   VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04   

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https://dejure.org/2005,34499
VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04 (https://dejure.org/2005,34499)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3-IV-04 (https://dejure.org/2005,34499)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3-IV-04 (https://dejure.org/2005,34499)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    Das Willkürverbot ist nicht bereits dann verletzt, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    Vielmehr muss hinzukommen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 91-IV-04; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    SächsVerf nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionszulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 67, 90 [94] m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Solches kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter nach Darstellung des Beschwerdeführers die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 3-IV-04; st. Rspr.).

    Zwar kann der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch die Verweigerung einer verfahrensrechtlich gebotenen Rechtsmittelzulassung verletzt sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 3-IV-04).

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 105-IV-08
    Eine Verkürzung der Rechtsmittelmöglichkeiten mag zwar Art. 18 SächsVerf oder den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 Abs. 1 SächsVerf) verletzen können (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 589 für nicht zugelassene weitere Beschwerde; BVerfGE 67, 90 [94] für nicht zugelassene Revision; offengelassen: SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Vf. 21-IV-06; zum Ausschluss der Revisionsinstanz durch Beschlussfassung nach § 522 Abs. 2 ZPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 3-IV-04; BVerfG NJW 2007, 3118 [3119]).
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