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   BSG, 25.10.1994 - 3/1 RK 51/93   

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https://dejure.org/1994,1363
BSG, 25.10.1994 - 3/1 RK 51/93 (https://dejure.org/1994,1363)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 3/1 RK 51/93 (https://dejure.org/1994,1363)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 3/1 RK 51/93 (https://dejure.org/1994,1363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 173
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    Seine Höhe ist zudem bewußt ("um unerwünschte Mitnahmeeffekte zu vermeiden", BT-Drucks 11/2237, S. 185) so bemessen worden, daß es im Regelfall nicht sämtliche für die Pflege anfallenden Kosten abdeckt.

    In Anbetracht des ganz erheblichen Pflegeaufwands, den das Gesetz (§ 53 SGB V ) als Voraussetzung für die Gewährung von Pflegeleistungen fordert, stellt das Pflegegeld wegen seiner relativ geringen Höhe für diesen Personenkreis allenfalls eine Anerkennung oder einen Anreiz dar, nicht aber eine echte Gegenleistung für Pflegedienste (so auch: BT-Drucks 11/2237, S. 185).

    Die Gesetzesbegründung zu dieser Vorschrift (BT-Drucks 11/2237 zu Art. 36 Nr. 18 auf S. 264) befaßt sich indes nicht mit der Zahlungsweise.

    Die Anrechnung nach dem unverändert anwendbaren § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG wurde als unproblematisch angesehen (BT-Drucks 11/2237 zu Art. 40, zu Nr. 4 auf S. 267).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    Das Pflegegeld ist keine pauschalierte Erstattungsleistung für die Kosten einer selbst beschafften Pflegekraft (BVerwGE 92, 220, 227).

    Das Pflegegeld soll in pauschalierter Form den Bedarf abdecken, der dem Pflegebedürftigen dadurch entsteht, daß er die benötigte häusliche Pflege selbst sicherstellt (BVerwGE 92, 220, 226 zu dem insoweit vergleichbaren Pflegegeld nach § 69 BSHG ).

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat außerdem entschieden, daß die aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Richtlinien im Außenverhältnis keine bindende Wirkung haben (BSGE 73, 146, 149 f = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).
  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    Mit der Formulierung "auf Antrag der schwerpflegebedürftigen Versicherten kann die Krankenkasse anstelle der häuslichen Pflegehilfe einen Geldbetrag von 400, 00 DM je Kalendermonat zahlen" wird der KK lediglich insoweit Ermessen eingeräumt, als sie unter Beachtung der Interessenlage des Versicherten zwischen der häuslichen Pflege als Sachleistung (§ 55 SGB V ) und der als Surrogat gedachten Geldleistung wählen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    Daß der Bescheid vom 22./23. April 1991 im Juli 1991 mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs nicht mehr anfechtbar war, ist für die Zulässigkeit der Klage dagegen nicht erheblich (vgl. BSG SozR 1500 § 87 Nr. 5; BSGE 49, 85, 87).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    i.S. einer Prognose zu entscheiden (so auch die Begründung des RegE zu § 33 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - [ SGB XI ], - Soziale Pflegeversicherung -, BT-Drucks 12/5262 zu § 33).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93
    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, daß ein Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 96 SGG im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf eine entsprechende Rüge hin zu beachten ist (vgl. BSG SozR 1500 § 53 Nr. 2), an der es hier fehlt.
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von

    Für den Zeitraum von August 2015 bis Dezember 2015 ergibt sich dies aus dem im Sozialrecht allgemein geltenden Grundsatz, dass monatlich bemessene laufende Geldleistungen durchweg am Monatsanfang fällig werden, soweit - wie hier - nichts Abweichendes geregelt ist (vgl BSG vom 25.10.1994 - 3/1 RK 51/93 - SozR 3-2500 § 57 Nr. 4 S 8, 13) ; für den Zeitraum von Januar 2016 bis Juli 2016 aus § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB XII (in der Normfassung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015, BGBl I 2557) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung -

    Bei der Härtefallprüfung wird zunächst dem Umstand Bedeutung zukommen, dass es sich offenbar um eine Nachzahlung von Pflegegeld für die Monate März bis Mai 2017 handelt (zur regelmäßig monatlichen Zahlungsweise vgl BSG vom 25.10.1994 - 3/1 RK 51/93 - SozR 3-2500 § 57 Nr. 4, S 8, 13; Hessisches LSG vom 30.10.2008 - L 8 P 19/07 - juris RdNr 21; Plantholz in LPK-SGB XI, 5. Aufl 2018, § 37 RdNr 15; Wiegand in jurisPK-SGB XI, 2. Aufl 2017, § 37 RdNr 31) .
  • LSG Hessen, 30.10.2008 - L 8 P 19/07

    Fälligkeit von Sozialleistungen - Pflegegeld

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 25. Oktober 1994 (Az.: 3/1 RK 51/93) entschieden, dass Pflegegeld zu Beginn des Monats zu zahlen sei, was von ihr auch nicht bestritten werde.

    Für die bis zum Inkrafttreten des Leistungsrechts des SGB XI geltende Vorschrift des § 57 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) zur Gewährung von Pflegegeld bei Schwerpflegebedürftigkeit hat das Bundessozialgericht angenommen, dass der Anspruch jeweils am Anfang und nicht erst am Ende eines Kalendermonats fällig wird (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994, 3/1 RK 51/93).

    Wegen seiner relativ geringen Höhe stellt das Pflegegeld nur eine Anerkennung oder einen Anreiz, nicht aber eine echte Gegenleistung für Pflegedienste dar (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994, 3/1 RK 51/93).

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