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   BSG, 26.06.1975 - 3/12 RK 14/73   

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https://dejure.org/1975,1817
BSG, 26.06.1975 - 3/12 RK 14/73 (https://dejure.org/1975,1817)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1975 - 3/12 RK 14/73 (https://dejure.org/1975,1817)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1975 - 3/12 RK 14/73 (https://dejure.org/1975,1817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schüler und Studenten, Aushilfsarbeit
    Die Sozialversicherung
    Studierende
    Beschäftigungen während der Vorlesungszeit
    20-Stunden-Grenze

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 93
  • NJW 1975, 2359
  • VersR 1976, 58
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO gilt ferner nicht für Personen, die ihre Ausbildung für kürzere oder längere Zeit (ein Semester oder die Zeit der Semesterferien) zum Zwecke der Ausübung ihres bisherigen Berufs unterbrechen (vgl SozR Nr. 13 zu § 172 RVO und Urteil des Senats vom 18. April 1975 - 3/12 RK 10/73 -).
  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    Maßgebend für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist vor allem, in welchem Umfang das Beamtenverhältnis tatsächlich Raum für die Ausübung einer anderweitigen Beschäftigung läßt (vgl dazu BSG 35, 247).
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 64/72

    Beschäftigungsverhältnis - Universität - Stelle eines wissenschaftlichen

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    Bei seiner Beschäftigung stand weder der Zweck der eigenen Ausbildung im Vordergrund - sie diente in erster Linie der Unterstützung von Lehrkräften der Universität - noch war die Beschäftigung in einer Ausbildungsordnung, insbesondere in der saarländischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 28. März 1960 (Amtsbl S 241), als Teil der Ausbildung für einen anderen Beruf vorgeschrieben (vgl das Urteil des Senats vom 19. Dezember 1974 zur Versicherungspflicht eines Verwalters der Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten, BSG 39, 41).
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 81/59
    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    Hierzu gehören nicht Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung aufnehmen, ihren bisherigen Beruf jedoch ohne wesentliche Einschränkungen fortsetzen und deshalb ihrem "Erscheinungsbild" nach zum Kreise der Beschäftigten gehören (vgl BSG 18, 254; 27, 192, 195; 33, 229).
  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 18/67

    Krankenversicherungspflicht während eines Berufspraktikums; Studium an einer

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    Eine solche Ausbildung war auch der Vorbereitungsdienst des Klägers als Gerichtsreferendar, der sich in der Regel an das juristische Studium anschließt, und obwohl er in erster Linie in praktischer Tätigkeit besteht, Teil der wissenschaftlichen Gesamtausbildung der Juristen ist (vgl BSG 11, 278, 283 und BSG 30, 248, 250).
  • BSG, 16.02.1961 - 3 RK 70/58

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und der Rentenversicherung der

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    Wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung - neben der eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung denkbar ist - unabhängig von der Höhe des erzielten Verdienstes dann vor, wenn die Beschäftigung den Betreffenden wöchentlich mehr als 20 Stunden in Anspruch nimmt (vgl BSG 14, 29; 14, 38; SozR Nr. 10 und Nr. 11 zu § 168 RVO).
  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73
    Eine solche Ausbildung war auch der Vorbereitungsdienst des Klägers als Gerichtsreferendar, der sich in der Regel an das juristische Studium anschließt, und obwohl er in erster Linie in praktischer Tätigkeit besteht, Teil der wissenschaftlichen Gesamtausbildung der Juristen ist (vgl BSG 11, 278, 283 und BSG 30, 248, 250).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Es hat dies bei einer während des Semesters ausgeübten Beschäftigung bejaht, sofern deren zeitlicher Umfang wöchentlich 20 Stunden übersteigt (vgl zB BSGE 40, 93, 95 = SozR 2200 § 172 Nr. 3; SozR 2400 § 2 Nr. 3 S 3; BSGE 44, 164, 165 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Damit reichte die Versicherungsfreiheit über die Zeit des Studiums hinaus und war etwa für wissenschaftliche Assistenten umstritten, ferner für Rechtsreferendare, die als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt waren (vgl BSGE 39, 41 = SozR 2200 § 405 Nr. 2; BSGE 40, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3).

    Dieses läßt sich insbesondere aus den Urteilen vom 31. Oktober 1967 (BSGE 27, 192, 196 = SozR Nr. 3 zu § 1228 RVO) und vom 26. Juni 1975 (BSGE 40, 93 = SozR 2200 § 172 Nr. 3) nicht herleiten.

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Es hat dies bei einer während des Semesters ausgeübten Beschäftigung bejaht, sofern deren zeitlicher Umfang wöchentlich 20 Stunden übersteigt (vgl zB BSGE 40, 93, 95 = SozR 2200 § 172 Nr. 3; SozR 2400 § 2 Nr. 3 S 3; BSGE 44, 164, 165 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).
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