Weitere Entscheidungen unten: RG, 04.06.1913 | OLG Bremen, 31.05.2013

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   StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13   

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https://dejure.org/2013,29273
StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13 (https://dejure.org/2013,29273)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13 (https://dejure.org/2013,29273)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 1/13, 2/13, 3/13, StGH 1/13, StGH 2/13 (https://dejure.org/2013,29273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Individualverfassungsbeschwerden zum Niedersächsischen Staatsgerichtshof

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Niedersachsen, 18.05.1998 - StGH 27/94

    Zuständigkeit des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Umdeutung des

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13
    Die Befugnis, auf den Antrag eines Bürgers die Vereinbarkeit staatlichen Handelns oder Unterlassens mit der Niedersächsischen Verfassung oder - was die Antragsteller in erster Linie anstreben - mit dem Grundgesetz zu überprüfen, ist dem Staatsgerichtshof hiernach nicht eingeräumt (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998 - StGH 27/94 -, NdsRpfl. 1998, 270).

    Eine solche konkrete verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Zuweisung besteht für die vorliegenden Anträge ersichtlich nicht (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 18.5.1998, a.a.O.).

  • StGH Niedersachsen, 17.05.1999 - StGH 3/99
    Auszug aus StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13
    Eine solche Befugnis ergibt sich auch nicht aus der Gewährleistung eines Rechtswegs nach Art. 53 NV (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 17.5.1999 - StGH 3/99 -, juris Rn. 3).
  • StGH Niedersachsen, 27.01.2006 - StGH 3/05

    Antragsbefugnis; Antragsbefugnis im Organstreitverfahren; Naturalpartei;

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 22.07.2013 - StGH 1/13
    Eigene Rechte im Sinne des Art. 54 Nr. 1 NV können nur solche sein, die dem Betreffenden über die jedermann zustehenden Rechte und verfassungsrechtlichen Gewährleistungen hinaus zustehen (vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 27.1.2006 - StGH 3/05 -, StGHE 4, 131 (132)).
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Rechtsprechung
   RG, 04.06.1913 - Rep. I. 3/13   

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https://dejure.org/1913,29
RG, 04.06.1913 - Rep. I. 3/13 (https://dejure.org/1913,29)
RG, Entscheidung vom 04.06.1913 - Rep. I. 3/13 (https://dejure.org/1913,29)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1913 - Rep. I. 3/13 (https://dejure.org/1913,29)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit hat der Versicherte eine Fahrlässigkeit seiner Angestellten, die den Schadensfall herbeigeführt haben, zu vertreten? Hat er sie insbesondere auf Grund von § 278 BGB. zu vertreten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden des Versicherten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 166/02

    Zurechnung des den Versicherungsfalls herbeiführenden Verhaltens Dritter; Begriff

    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherungsnehmer weder im Rahmen des § 6 VVG noch im Rahmen des § 61 VVG (und vergleichbarer vertraglicher Regelungen, hier des § 9 Nr. 1a VGB 88) für das Verschulden Dritter nach § 278 BGB einzustehen (BGHZ 107, 229, 232, 233; vgl. schon RGZ 83, 43, 44; 117, 327, 329; 135, 370, 371; BGHZ 11, 120, 122).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Auf diesem Rechtsgedanken beruht die schon auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. RGZ 83, 43, 44; 117, 327, 329; 135, 370, 371) zurückgehende, spezifisch für das Versicherungsrecht entwickelte Repräsentantenhaftung (vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 229, 232f; NJW-RR 2003, 1250).
  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

    Die grundsätzliche Auffassung des Berufungsgerichts, dass § 278 BGB bei § 61 VVG nicht anwendbar sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbesondere RGZ 83, 43 [44]; 117, 327 [329]; 135, 370 [371]; weitere Nachweise bei Möller Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für das Verhalten Dritter S 68 und bei Bruck-Möller VVG 8. Aufl § 6 Anm 92 ff).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76

    Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

    Als Repräsentant ist zunächst allgemein angesehen worden, wer auf Grund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses die Obhut über die versicherte Sache ausübt oder wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungsverhältnisses oder einer ähnlichen Beziehung an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 51, 20; 83, 43; 117, 327; 135, 370; BGHZ 24, 378, 385).
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild

    Hingegen kann es darauf nicht ankommen, wenn ein Geschäftsbetrieb die Überlassung von Gegenständen an Dritte für kürzere oder längere Zeit mit sich bringt und der Betriebsinhaber sich durch eine Versicherung gerade gegen Schäden schützen will, die ihm aus der zeitweiligen Beherrschung der Gefahrenquellen durch Dritte drohen (vgl. auch RGZ 83, 43; Möller a.a.O. 85).
  • BGH, 25.11.1953 - III ZR 7/53
    Die grundsätzliche Auffassung des BerGer., daß § 278 BGB bei § 61 VVG nicht anwendbar sei, entspricht der st. Rspr. des RG (insbes. RGZ 83, 43 [44]; 117, 327 [329]; 135, 370 [371]; weitere Nachw. bei Möller, Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für das Verhalten Dritter S. 68, und bei Brück-Möller, VVG 8. Aufl. § 6 Anm. 92 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 31.05.2013 - 2 HEs 1/13, 2/13 und 3/13   

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https://dejure.org/2013,81911
OLG Bremen, 31.05.2013 - 2 HEs 1/13, 2/13 und 3/13 (https://dejure.org/2013,81911)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.05.2013 - 2 HEs 1/13, 2/13 und 3/13 (https://dejure.org/2013,81911)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 2 HEs 1/13, 2/13 und 3/13 (https://dejure.org/2013,81911)
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