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   LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 3-05 O 60/11   

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LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 3-05 O 60/11 (https://dejure.org/2011,9110)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.10.2011 - 3-05 O 60/11 (https://dejure.org/2011,9110)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 3-05 O 60/11 (https://dejure.org/2011,9110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2306
  • NZG 2012, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 45/11

    Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 5 O 60/11
    Der Antrag gemäß § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i. V. m. § 246a Abs. 1 Satz 1 AktG festzustellen, dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 45/11 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Antragsgegner gegen die Beschlüsse zu TOP 4, 5, 6 und 7 der Gläubigerversammlung der Antragstellerin vom 20. Juni 2011 dem Vollzug dieser Beschlüsse nicht entgegensteht, und Mängel der Beschlüsse zu TOP 4, 5, 6 und 7 die Wirkung des Vollzugs unberührt lassen, wird als unstatthaft verworfen.

    Nach Zustellung der Klage der Antragsgegner zu 1)-18), die mit Beschluss vom 3.8.2011 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zum führenden Az. 3-05 O 45/11 verbunden worden sind, hat die Antragstellerin mit Antragsschrift vom 2.9.2011 das vorliegende Freigabeverfahren eingeleitet, welches sie mit ihrem Schriftsatz vom vom 20.9.2011 auch auf die Antragsgegner zu 19) - 21) erstreckt hat, deren Nichtigkeitsklage vom 1.9.2011 der Antragsstellerin zwischenzeitlich zugestellt worden war.

    Mit Beschluss vom 7.9.2011 sind auch diese Klagen mit denen im führenden Verfahren 3-05 O 45/11 verbunden worden.

    gemäß § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i. V. m. § 246a Abs. 1 Satz 1 AktG festzustellen, dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 45/11 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Antragsgegner zu 1. bis 18. gegen die Beschlüsse zu TOP 4, 5, 6 und 7 der Gläubigerversammlung der Antragstellerin vom 20. Juni 2011 dem Vollzug dieser Beschlüsse nicht entgegensteht, und Mängel der Beschlüsse zu TOP 4, 5.6 und 7 die Wirkung des Vollzugs unberührt lassen.

    Die Akte LG Frankfurt am Main 3-5 O 45/11 war beigezogen.

  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 5 O 60/11
    15/5092, S. 28; vgl. auch BGH NZG 2006, 553).
  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 5 O 60/11
    Zwar ist eine Teilung des Rechtstatuts bei einer Emission grundsätzlich zulässig (vgl. BGH BeckRS 2005, 13808), doch führt diese Teilverweisung auf ein ausländisches Recht dazu, dass hier der Anwendungsbereich des SchVG von 2009 nicht eröffnet ist.
  • BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20

    Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies mit Beschluss vom 27. Oktober 2011 (ZIP 2011, 2306 ff) einen Antrag der Tochtergesellschaft der P.     AG zurück, den sofortigen Vollzug der Beschlüsse zu ermöglichen.
  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13

    Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog

    Das OLG Frankfurt legt § 24 Abs. 2 SchVG einschränkend dahin aus, dass die nachträgliche Anwendung des Gesetzes von 2009 nur bei solchen Schuldverschreibungen eröffnet sei, die bereits zuvor nach dem SchVG 1899 einem Mehrheitsentscheid der Gläubigergemeinschaft zugänglich waren (NZG 2012, S. 593 ff.; so bereits in der Vorinstanz das LG Frankfurt im Beschluss vom 27. Oktober 2011, Az. 3/5 O 60/11; dagegen Keller, BKR 2012, S. 15 ff.; Veranneman, SchVG, 2010, § 24 Rn. 6; Hartwig-Jacob/Friedl in: Frankfurter Kommentar zum SchVG, § 24 Rn. 13).
  • LG Frankfurt/Main, 21.04.2015 - 19 O 37/14

    Zur Widerlegung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes durch ein

    Das bei Emittenten mit Sitz im Ausland ausschließlich zuständige Landgerichts Frankfurt am Main hatte in dem Parallelverfahren der XXX von welcher die Beklagte ebenfalls Finanzberaterin war und welche von der Kanzlei XXX vertreten wurde, die Anwendbarkeit des SchVG 2009 durch einen Opt-In Beschluss gem. § 24 Abs. 2 SchVG 2009 in den Fällen, in denen die Anleihebedingungen keine Rechtswahl insgesamt des deutschen Rechts zulassen, zweimal abgelehnt; so mit Beschluss vom 27. Oktober 2011 (Az: 3-05 O 60/11 -juris) und mit Urteil vom 15. November 2011 (Az.: 3-05 O 45/11).
  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 45/11

    Inhaberschuldverschreibung: Anwendbarkeit des SchVG 2009 bei partieller

    Zur Frage der Nichtanwendbarkeit des SchVG 2009 im vorliegenden Fall hat die Kammer im von der hiesigen Beklagten angestrengten Freigabeverfahren zu Az. 3-05 O 60/11 in ihrem Beschluss vom 27.10.2011 ausgeführt:.
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