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   AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14 WEG   

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https://dejure.org/2015,14365
AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14 WEG (https://dejure.org/2015,14365)
AG Würzburg, Entscheidung vom 22.01.2015 - 30 C 1212/14 WEG (https://dejure.org/2015,14365)
AG Würzburg, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 30 C 1212/14 WEG (https://dejure.org/2015,14365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sind Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum §§ 5 Abs. 1 WEG ???

  • rewis.io

    Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des selbst eingebrachten Beschlusses

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stehen Rollläden im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer zahlt die Reparatur der "Außenrollos"?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rollläden: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohneigentumsrecht: Bei in Außenwand integrierten Rollläden handelt es sich um Gemeinschaftseigentum - Vorliegen von Sondereigentum bei Möglichkeit der Montage und Demontage der Rollläden ohne Veränderung der äußeren Gestalt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stehen die Außen-Rollläden im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? (IMR 2015, 505)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 420
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14
    Verwalterentlastung (vgl. BGH MDR 2012, 574): Auszugehen ist vom Verwalterhonorar für die Restlaufzeit.
  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der

    Das Zustimmungserfordernis normiere ein besonderes Quorum und damit eine von dem Versammlungsleiter zu berücksichtigende Voraussetzung für das formalisierte Zustandekommen eines positiven Beschlusses (vgl. LG Bamberg, ZMR 2015, 395; AG Würzburg, ZMR 2015, 420, 422; Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage, § 49 Rn. 21; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 142 f.; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 23 Rn. 54, 66; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 22 WEG Rn. 30; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 22 WEG Rn. 7; Bärmann/Seuß/Rüscher, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 23 Rn. 72; Kümmel, ZWE 2006, 278, 282 f.).
  • AG Würzburg, 12.04.2016 - 30 C 820/15

    Anfechtungsklage gegen Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnung, Entlastung von

    Hinsichtlich der Gurtscheibe verweisen die Beklagten auf die Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg im Verfahren 30 C 1212/14, wonach die Rollläden samt Gurt im Gemeinschaftseigentum stehen würden.
  • LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15

    Kostentragung des Verwalters nach fehlerhafter Verkündung eines Beschlusses

    30 C 1212/14 WEG AG Würzburg.

    Die sofortige Beschwerde der Verwalterin gegen die in Ziffer 2 des Endurteils des Amtsgerichts Würzburg vom 22.01.2015, Az.: 30 C 1212/14 WEG, enthaltene Kostenbelastung wird zurückgewiesen.

  • LG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 S 36/16

    Verkündungsrecht WEG-Verwalter bei Genehmigung einer baulichen Veränderung

    Dabei bleibt es den Wohnungseigentümern überlassen, einen - bei im Übrigen gegebener Beschlusskompetenz - möglicherweise gegen ordnungsmäßige Verwaltung widersprechenden Beschluss bestehen und es auf eine Anfechtungsklage ankommen zu lassen (vgl. Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rn. 144, Becker, ZWE 2012, 297 (298, 301); Schmidt, ZWE 2016, 385 (393 f., 396); Skauradszun, ZMR 2018, 122 (124); a.A. wohl AG Würzburg, Urteil vom 22.01.2015, 30 C 1212/14 WEG - juris (Rn. 74)).
  • LG Bamberg, 13.10.2015 - 11 S 9/15

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 22.01.2015, Az.: 30 C 1212/14 WEG, teilweise abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:.
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14

    Unbestimmt bleibt unbestimmt!

    Für das vorliegende Verfahren kann auch offen bleiben, ob es sich bei den Fahrradständern um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG handelt und wie der Verwalter bei fehlender Einstimmigkeit vorzugehen hat (vgl. dazu AG Würzburg ZMR 2015, 420 = LG Bamberg ZMR 2015, 395).
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