Rechtsprechung
AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14 WEG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Sind Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum §§ 5 Abs. 1 WEG ???
- rewis.io
Rolläden als Gemeinschaftseigentum; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung des selbst eingebrachten Beschlusses
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stehen Rollläden im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wer zahlt die Reparatur der "Außenrollos"?
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Rollläden: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohneigentumsrecht: Bei in Außenwand integrierten Rollläden handelt es sich um Gemeinschaftseigentum - Vorliegen von Sondereigentum bei Möglichkeit der Montage und Demontage der Rollläden ohne Veränderung der äußeren Gestalt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Stehen die Außen-Rollläden im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? (IMR 2015, 505)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14 WEG
- LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15
- LG Bamberg, 13.10.2015 - 11 S 9/15
Papierfundstellen
- ZMR 2015, 420
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Auszug aus AG Würzburg, 22.01.2015 - 30 C 1212/14
Verwalterentlastung (vgl. BGH MDR 2012, 574): Auszugehen ist vom Verwalterhonorar für die Restlaufzeit.
- BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19
Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der …
Das Zustimmungserfordernis normiere ein besonderes Quorum und damit eine von dem Versammlungsleiter zu berücksichtigende Voraussetzung für das formalisierte Zustandekommen eines positiven Beschlusses (vgl. LG Bamberg, ZMR 2015, 395; AG Würzburg, ZMR 2015, 420, 422;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage, § 49 Rn. 21;… Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 142 f.;… Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 23 Rn. 54, 66;… MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 22 WEG Rn. 30;… Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 22 WEG Rn. 7;… Bärmann/Seuß/Rüscher, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 23 Rn. 72; Kümmel, ZWE 2006, 278, 282 f.). - AG Würzburg, 12.04.2016 - 30 C 820/15
Anfechtungsklage gegen Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnung, Entlastung von …
Hinsichtlich der Gurtscheibe verweisen die Beklagten auf die Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg im Verfahren 30 C 1212/14, wonach die Rollläden samt Gurt im Gemeinschaftseigentum stehen würden. - LG Bamberg, 16.04.2015 - 11 T 8/15
Kostentragung des Verwalters nach fehlerhafter Verkündung eines Beschlusses
30 C 1212/14 WEG AG Würzburg.Die sofortige Beschwerde der Verwalterin gegen die in Ziffer 2 des Endurteils des Amtsgerichts Würzburg vom 22.01.2015, Az.: 30 C 1212/14 WEG, enthaltene Kostenbelastung wird zurückgewiesen.
- LG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 S 36/16
Verkündungsrecht WEG-Verwalter bei Genehmigung einer baulichen Veränderung
Dabei bleibt es den Wohnungseigentümern überlassen, einen - bei im Übrigen gegebener Beschlusskompetenz - möglicherweise gegen ordnungsmäßige Verwaltung widersprechenden Beschluss bestehen und es auf eine Anfechtungsklage ankommen zu lassen (…vgl. Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rn. 144, Becker, ZWE 2012, 297 (298, 301); Schmidt, ZWE 2016, 385 (393 f., 396); Skauradszun, ZMR 2018, 122 (124); a.A. wohl AG Würzburg, Urteil vom 22.01.2015, 30 C 1212/14 WEG - juris (Rn. 74)). - LG Bamberg, 13.10.2015 - 11 S 9/15
Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 22.01.2015, Az.: 30 C 1212/14 WEG, teilweise abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:. - AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14
Unbestimmt bleibt unbestimmt!
Für das vorliegende Verfahren kann auch offen bleiben, ob es sich bei den Fahrradständern um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG handelt und wie der Verwalter bei fehlender Einstimmigkeit vorzugehen hat (vgl. dazu AG Würzburg ZMR 2015, 420 = LG Bamberg ZMR 2015, 395).