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AG Frankfurt/Main, 18.10.2013 - 30 C 1848/12 (47) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 30 C 1848/12 (47) (https://dejure.org/2013,48518)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Versteckter Fabrikationsfehler begründet keinen außergewöhnlichen Umstand
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugabbruch / Annullierung / "außergewöhnlicher Umstand" / Technischer Defekt / Triebwerksschaden / Ausgleichsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausgleichszahlung bei Flugannullierung wegen versteckter Fabrikationsfehler
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Entschädigung bei Flugannullierung wegen versteckten Fabrikationsfehler
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Flugannullierung wegen versteckten Fabrikationsfehler begründet grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung - Kein außergewöhnlicher Umstand bei vereinzelt auftretenden Fabrikationsfehlern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.10.2013 - 30 C 1848/12
Insoweit ist nach Sinn und Zweck der Verordnung auch zu berücksichtigen, dass nur so dem angestrebten Verbraucherschutz zu praktischer Wirksamkeit verholfen werden kann, weil die Vermeidbarkeit eines technischen Defekts von den betroffenen Verbrauchern regelmäßig nicht beurteilt werden kann und auch in einem gerichtlichen Verfahren nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und ungewissem Ausgang zu klären wäre (vgl.: BGH, Urteil vom 21.8.2012, Az.: X ZR 146/11).