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AG Frankfurt/Main, 06.10.1989 - 30 C 1949/89 - 81 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 30 C 1949/89 - 81 (https://dejure.org/1989,2940)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Halter eines Fahrzeuges hat in jedem Fall auch für das schuldhafte Verhalten derer einzutreten, die die Besitzstörung herbeigeführt haben
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
GoA; Auftrag; Parkverstoß; Abschleppkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 917
- NJW-RR 1990, 527 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
Zwar wäre der Kläger beziehungsweise die Z -Versicherungsgesellschaft als Mieter des Stellplatzes Nr. 4 und damit Besitzer eines Grundstücksteils gemäß § 859 Abs. 1 und 3 BGB berechtigt gewesen, sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters mittels Abschleppens des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes zu bemächtigen (…vgl. u.a. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 51. Auflage, § 859 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1977, OLGZ 1978, 206; LG Frankfurt, Urteil vom 22.6.1983, NJW 1984, 183; AG Mühlheim, Urteil vom 6.6.1986, NJW-RR 1986, 1355; AG Braunschweig, Urteil vom 6.11.1985, NJW-RR 1986, 1414; AG Frankfurt, Urteil vom 6.10.1989, NJW 1990, 917; einschränkend - "nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist" -: AG Frankfurt, Urteil vom 7.4.1988, NJW-RR 1989, 83). - LG München I, 17.03.2005 - 6 S 21870/04
Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei …
Von einem solchen ist zu erwarten, dass er ein behinderndes Fahrzeug nicht in der Feuerwehrfahrtzone abstellt, wo sowohl Dritten Gefahr droht, als auch dem Eigentum der Geschäftsherrin, das im Falle eines Brandes durch anfahrende Feuerwehr beschädigt werden könnte (vgl. Urteil des AG München vom 13.7.04; Urteil AG Frankfurt vom 6.10.89, NJW 90, 917). - AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92
Parkverstoß; Blockieren der Auffahrt; Halterhaftung; Zustandsstörung; Haftung des …
Die gegenteilige Auffassung des AG Fürstenfeldbruck (DAR 1985, 257) und des AG Frankfurt/M. (in den - unveröffentl. - Urt. v. 6.10.1989 - 30 C 1949/89-81 und v. 1.9.1989 - 30 C 1849/89-81), auf die sich der Kl. zur Begründung der von ihm geltend gemachten Ansprüche stützt, findet im Gesetz keine Grundlage.