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AG Neuss, 07.11.1990 - 30 C 22/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; BGB § 254
Verstoß des Geschädigten gegen die Schadensminderungspflicht L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Neuss, 30.10.1989 - 30 C 325/89
Auszug aus AG Neuss, 07.11.1990 - 30 C 22/90
Der unfallgeschädigte Kfz-Eigentümer kann gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn er das beschädigte Fahrzeug übereilt einer möglichen Übernahme durch den zum Schadensersatz verpflichteten Versicherer oder durch den Schädiger selbst entzieht (vgl. AG Neuss VersR 1990, 1023).