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   ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15   

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https://dejure.org/2015,24313
ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15 (https://dejure.org/2015,24313)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15 (https://dejure.org/2015,24313)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 27. August 2015 - 30 Ca 1611/15 (https://dejure.org/2015,24313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Alleinentscheidung - zweiter Gütetermin - fehlender ehrenamtlicher Richter - Anwendbarkeit KSchG - Wartezeit - enger sachlicher Zusammenhang - unterbrochenes Arbeitsverhältnis - Sommerferien - Lehrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Ergehens einer Alleinentscheidung nach § 55 Abs. 3 ArbGG im Anschluss an einen zweiten Gütetermin bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen; Wirksamkeit der ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung; Anforderungen an das Ausgehen von einem ununterbrochenen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 55 Abs 3 ArbGG, § 1 Abs 1 KSchG
    Alleinentscheidungsrecht - Anwendbarkeit KSchG - Wartezeit - enger sachlicher Zusammenhang - Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alleinentscheidung nach dem zweiten Gütetermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristete Arbeitsverträge für Lehrer - Kündigungsschutz und die Unterbrechung in den Ferien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingreifen des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei zwei Lehrerarbeitsverhältnissen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG vom 28.08.2008, 2 AZR 101/07, AE 2009, 57; 20.08.1998, 2 AZR 83/98, BAGE 89, 307).

    Der danach erforderliche enge sachliche Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen kann jedoch daran scheitern, dass ein Lehrer vor und nach den Sommerferien in unterschiedlichen Schultypen (Gymnasium und Berufskolleg) und Klassenstufen eingesetzt worden ist (BAG vom 28.08.2008, 2 AZR 101/07, a.a.O.).

    Während das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.08.2008 (2 AZR 101/07, a.a.O.) bei einem Einsatz an unterschiedlichen Schultypen insbesondere auch aufgrund des bestehenden differenzierten und anderen Lernangebots einen engen sachlichen Zusammenhang der an einem Gymnasium und an einem Berufskolleg erfolgten Einsätze eines Lehrers verneint hat, ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Klägerin jeweils an einem Gymnasium eingesetzt wurde.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
    Außerhalb der Regelung der § 102 Abs. 5 BetrVG, § 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen, §§ 611, 242 BGB (BAG vom 27.02.1985, GS 1/84, BAGE 48, 122-129).
  • LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06

    Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
    Dies allein vermag den erforderlichen engen sachlichen Zusammenhang beider Arbeitsverhältnisse zwar nicht zu begründen (LAG Hamm vom 30.11.2006, 11 Sa 1039/06, zit. nach juris), spricht jedoch auch nicht gegen den nötigen Zusammenhang.
  • LAG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 Sa 1580/09

    Bestandsschutz für Höhe der Vergütung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
    Dadurch ist es gerade nicht so, dass die Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse länger als die Sommerferien andauerte und allein deshalb ein enger sachlicher Zusammenhang zu verneinen wäre (vgl. hierzu LAG Niedersachsen vom 21.06.2010, 12 Sa 1580/09 E, zit. nach juris, zum Unterbrechungszeitraum im Geltungsbereich des TVÜ-Länder).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
    Bei der Prüfung, wann von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis i. S. v. § 1 Abs. 1 KSchG ausgegangen werden kann, können keine festen zeitlichen Grenzen zugrunde gelegt werden, wie sie beispielsweise in anderen Gesetzen (vgl. etwa § 1 Abs. 1 S. 3 BeschFG 1985 oder § 14 Abs. 3 TzBfG) geregelt sind (vgl. BAG vom 19.06.2007, 2 AZR 94/06, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG vom 28.08.2008, 2 AZR 101/07, AE 2009, 57; 20.08.1998, 2 AZR 83/98, BAGE 89, 307).
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