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   ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16   

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https://dejure.org/2017,76332
ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 (https://dejure.org/2017,76332)
ArbG München, Entscheidung vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 (https://dejure.org/2017,76332)
ArbG München, Entscheidung vom 28. März 2017 - 30 Ca 7120/16 (https://dejure.org/2017,76332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Abmahnung, Betriebsratsmitglied, Pflichtverletzung, Wirksamkeit, Arbeitsbedingungen, Verdacht, Verletzung, Leistung, Abrechnung, Kenntnis, Zugang, wichtiger Grund, vertrauensvolle Zusammenarbeit, vorherige Abmahnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Schließlich muss der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhaltes getan, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (vgl. Urteil des BAG vom 20.06.2013, Az.: 2 AZR 546/12, zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt zudem, dass bei jeder Kündigung, die auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das Abmahnungserfordernis zu prüfen ist, solange eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. Urteile des BAG vom 19.04.2007, Az.: 2 AZR 180/06, und vom 26.06.2008, Az.: 2 AZR 190/07, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Dies gilt allerdings nicht, wenn gem. §§ 133, 157 BGB der Abmahnung selbst oder den Umständen zu entnehmen ist, dass der Arbeitgeber die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als "erledigt" ansieht (Urteil des BAG vom 19.11.2015, Az.: 2 AZR 217/15, zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst die erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (Urteil des BAG vom 20.11.2014, Az.: 2 AZR 651/13, zitiert nach Juris).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Das Beteiligungsverfahren soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (Urteil des BAG vom 16.07.2015, Az.: 2 AZR 15/15, zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    (1) Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d.h. der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteile des BAG vom 23.06.2009, Az.: 2 AZR 474/07, vom 23.10.2008, Az.: 2 AZR 163/07, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil des BAG vom 11.12.2003, Az.: 2 AZR 36/03; Urteil des BAG vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04; Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil des BAG vom 11.12.2003, Az.: 2 AZR 36/03; Urteil des BAG vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04; Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Solange er die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßen Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, läuft die Ausschlussfrist nicht an (Urteil des BAG vom 27.01.2011, Az.: 2 AZR 825/09, zitiert nach Juris).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil des BAG vom 11.12.2003, Az.: 2 AZR 36/03; Urteil des BAG vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04; Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17

    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und

    Urteil: 1) Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 - wird zurückgewiesen.

    Mit Endurteil vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 hat das Arbeitsgericht München die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt, und die Klage im Übrigen abgewiesen Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 wird abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 - wird abgeändert.

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