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   AG Eschweiler, 09.02.2012 - 30 Ds 95/11   

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https://dejure.org/2012,50730
AG Eschweiler, 09.02.2012 - 30 Ds 95/11 (https://dejure.org/2012,50730)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 09.02.2012 - 30 Ds 95/11 (https://dejure.org/2012,50730)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 30 Ds 95/11 (https://dejure.org/2012,50730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit eines niederländischen Journalisten im Hinblick auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum wegen heimlicher Tonaufnahme eines Interviews wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 188/09

    Zulässigkeit heimlicher Ton- und Bildaufnahmen durch Presseorgane

    Auszug aus AG Eschweiler, 09.02.2012 - 30 Ds 95/11
    Das gilt auch bei Prüfung einer Strafbarkeit nach § 201 StGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010 - Az.: 20 U 188/09 - Rn. 20 und 23 bei juris ).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Keinesfalls dürfte es aber zugelassen werden, allein durch Berufung auf den Grundsatz der Pressefreiheit mehr oder beliebig heimliche Aufnahmen eines Gespräches eines Journalisten mit einer anderen Person zu fertigen, die hiervon keine Kenntnis hat, solange keine Interessen betroffen sind, welche zumindest möglicherweise einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund beinhalten könnten (vgl. auch MüKo-StGB/ Graf , 3. Aufl. 2017, § 201 Rn. 55; siehe auch OLG Düsseldorf v. 26.10.2011 - 15 U 101/11, BeckRS 2011, 26029, wo der ausgestrahlte Bericht zudem auch verfälschend war; nur über unentschuldbaren Verbotsirrtum lösend AG Eschweiler v. 09.02.2012 - 30 Ds 95/11, BeckRS 2013, 10172; krit. dazu wiederum etwa MüKo-StGB/ Joecks , 3. Aufl. 2017, § 17 Rn. 77; MüKo-StGB/Graf, a.a.O., § 201 Rn. 55).
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