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LG Frankfurt/Main, 15.11.2021 - 30 O 41/21 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.11.2021 - 30 O 41/21
- OLG Frankfurt, 07.09.2022 - 4 U 331/21
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 07.09.2022 - 4 U 331/21
Kein Schadensersatz wegen Messeabsage während Corona-Pandemie
Unter Abänderung des Urteils Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.11.2021, Az.: 2-30 O 41/21, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 74.076,04 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.5.2020 zu zahlen.Unter Abänderung des Urteils Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.11.2021, Az.: 2-30 O 41/21, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.085,95 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.