Rechtsprechung
LG Köln, 04.09.2018 - 30 O 94/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Erbunwürdigkeit eines Vorerben wegen Totschlags im Hinblick auf den Nachlass
- erbrechtsiegen.de
Gründe für Erbunwürdigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbunwürdigkeit: Wer den Erblasser tötet, ist erbunwürdig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbunwürdigkeit: Wer den Erblasser tötet, ist erbunwürdig
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ehefrau mit Feuerlöscher erschlagen - erbunwürdig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wann ist jemand erbunwürdig?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 27.10.2014 - 105 Ks 6/14
Schuldspruch wegen vorsätzlichen Totschlags zum Nachteil der Ehefrau
Auszug aus LG Köln, 04.09.2018 - 30 O 94/15
Das Gericht hat die Akte des Strafverfahrens zu dem gerichtlichen Aktenzeichen 105 Ks 6/14 (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft 91 Js 55/13) beigezogen und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.Das Gericht ist aufgrund der urkundlichen Verwertung des Strafurteils des LG Köln vom 28.10.2014, Aktenzeichen 105 Ks 6/14, mit der für eine Verurteilung erforderlichen persönlichen Gewissheit gemäß § 286 Abs. 1 ZPO davon überzeugt, dass der Beklagte die Klägerin vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft getötet hat, indem er sie zunächst auf dem mittleren bis unteren Treppenabgang zum Keller mit einer Baumschaumdose gegen den Kopf schlug, worauf diese die letzten Stufen hinab zum Treppenabsatz stürzte und dort zu Boden fiel, und sodann in Tötungsabsicht mit einem ca. 2,8 kg schweren Feuerlöscher mindestens fünf Mal auf die rechte Kopfseite der am Boden liegenden Geschädigten einschlug.
- OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte
Auszug aus LG Köln, 04.09.2018 - 30 O 94/15
Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (vgl.OLG Zweibrücken, Urteil vom 01. Juli 2010 - 4 U 7/10 -, Rn. 17 - 18, juris, m.w.N.).