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   BPatG, 25.06.2009 - 30 W (pat) 11/08   

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BPatG, 25.06.2009 - 30 W (pat) 11/08 (https://dejure.org/2009,31733)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 30 W (pat) 11/08 (https://dejure.org/2009,31733)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 30 W (pat) 11/08 (https://dejure.org/2009,31733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Mehrdeutigkeit kann zu Markeneignung führen

  • kanzlei.biz

    Mehrdeutigkeit kann zu Markeneignung führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 25.06.2009 - 30 W (pat) 11/08
    Insbesondere kann aber der angemeldeten Bezeichnung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung (vgl. BGH GRUR 2001, 162 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION) ein ausschließlich merkmalsbeschreibender Charakter bezüglich der versagten Waren und Dienstleistungen nicht entnommen werden.

    Die Marke vermittelt -wie oben dargelegt -keine ohne weiteres einleuchtende, eindeutige, rein beschreibende Gesamtaussage, so dass von daher dem Zeichen nicht jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist (vgl. BGH WRP 2001, 35 -RATIONAL SOFTWARE CORPO-RATION).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 25.06.2009 - 30 W (pat) 11/08
    Nach dieser Vorschrift sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2008, 900, 901 Nr. 12 -SPA II).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 25.06.2009 - 30 W (pat) 11/08
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2002, 64, 65 -IN-DIVIDUELLE m. w. N.).
  • BPatG, 22.01.2014 - 25 W (pat) 528/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.demo" - Unterscheidungskraft - kein

    Soweit in einzelnen Entscheidungen des Bundespatentgerichts und des Harmonisierungsamts der Einzelbuchstabe "i" als warenbeschreibender Hinweis auf den Begriff "Internet" angesehen wurde, ist dem entgegenzuhalten, dass jeweils auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist, wobei in anderen Entscheidungen in einem anderen Sach- und Zeichenzusammenhang eine solche beschreibende Bedeutung verneint wurde, wie z.B. in BPatG 30 W (pat) 011/08 - i.code; BPatG 33 W (pat) 085/02 - iOFFICE; BPatG 25 W (pat) 067/01 - iSite; BPatG 33 W (pat) 110/07 - IPAY und BPatG 30 W (pat) 023/09 - iMRS.
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